Frühzeitig die eigenen Wünsche festhalten
Mit Bestattungsverfügung den Rahmen der Beerdigung festlegen
(akz-o) Um es Angehörigen zu erleichtern, im Falle einer schweren Krankheit die richtigen Entscheidungen zu treffen, und damit der eigene Wille gewahrt bleibt, nutzen immer mehr Menschen eine Patientenverfügung. Da ist es nur konsequent, auch direkt für die letze Ruhe selbstbestimmt Vorsorge zu treffen, und das geht mit einer Bestattungsverfügung.
In der Verfügung lässt sich bindend dokumentieren, ob eine Erd-, Feuer- oder Sonderform der Bestattung gewählt wird und wo sie erfolgen soll. Viele Satzungen althergebrachter Friedhöfe schreiben vor, dass Gräber gepflegt werden müssen. Hier kann ggf. einen Friedhofsgärtner beauftragt werden. Ist in der Verfügung bereits ein pflegefreies Grab vereinbart, fallen nur Kosten zu Beginn der Nutzung an. Die Deutsche Friedhofsgesellschaft (www.deutschefriedhofsgesellschaft.de) bietet solche pflegefreien Grabstätten zum Beispiel als anonymes Rasengrab, als Bestattung im Blumenbeet und als Grabstätte im Ruhewald an.
Auch Details benennen
In der Bestattungsverfügung lässt sich aber noch viel mehr festlegen, zum Beispiel, ob eine Traueranzeige in der Zeitung erscheinen soll, wie man sich die Gestaltung der Trauerfeier vorstellt, ob die Beisetzung im großen oder kleinen Kreis erfolgen soll. Es kann auch eine Vertrauensperson, die bei Unstimmigkeiten entscheiden soll, benannt werden. Ggf. kann die Person sich auch über den Tod hinaus um ein geliebtes Haustier kümmern. Wichtig ist es, dass die Bestattungsverfügung möglichst handschriftlich festgehalten und nicht im Testament enthalten ist, da dieses erst Wochen nach der Beerdigung eröffnet wird.
Neben der Bestattungsverfügung stellt sich die Frage nach den Kosten. Empfiehlt es sich, Geld anzusparen, oder ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? Jetzt schon ein Grab kaufen? Bestatter helfen, die Kosten und Bestattungsmöglichkeiten besser einzuordnen. Sie helfen auch, die Sterbegeldvorsorge so aufzubauen, dass bei einer eventuellen Altersarmut wegen Pflege das Sozialamt nicht auf dieses Geld zugreift. Auf der Internetseite der Deutschen Friedhofsgesellschaft finden sich viele weitere Informationen, darüber hinaus hilft die Bestatter-Datenbank, die deutschlandweiten Ansprechpartner zu finden.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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