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Campingfreuden ohne böse Überraschungen
Rechtstipps: Was man vor dem Urlaub mit dem Wohnmobil wissen sollte

Während der Pandemie haben die Menschen den Urlaub mit dem Wohnmobil noch mehr schätzen gelernt. Damit es dabei zu keinen unvorhergesehenen Überraschungen kommt, sollte man einige rechtliche Dinge beachten. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/micromonkey - stock.adobe.com | Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/micromonkey - stock.adobe.com
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  • Während der Pandemie haben die Menschen den Urlaub mit dem Wohnmobil noch mehr schätzen gelernt. Damit es dabei zu keinen unvorhergesehenen Überraschungen kommt, sollte man einige rechtliche Dinge beachten. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/micromonkey - stock.adobe.com
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(djd). Urlaub mit dem Wohnmobil boomt: Bei den Zulassungszahlen werden immer neue Rekorde vermeldet, während der Pandemie haben die Menschen diese Art des Reisens noch mehr schätzen gelernt. Damit es dabei zu keinen unvorhergesehenen Überraschungen kommt, sollte man einige rechtliche Dinge beachten.

Geschwindigkeitsübertretung: Das kann teuer werden

Allein aus Sicherheitsgründen sollten Fahrer und Fahrerinnen eines Wohnmobils unbedingt auf das vorgeschriebene Tempolimit achten. "Wer außerorts mit einem Wohnmobil von über 3,5 Tonnen 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, büßt schnell mit 160 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg“, erklärt Roland-Partneranwalt Frank Preidel von der Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester. Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen müssen die gleichen Tempolimits einhalten wie jeder Pkw. Zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen Wohnmobile auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraßen die 100 km/h nicht überschreiten. Fahrer von Wohnmobilen über 7,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 60 km/h und auf Autobahnen höchstens 80 km/h schnell unterwegs sein. Auch fürs Überladen des Wohnmobils drohen hohe Bußgelder.

Campingplatz ist trotz Reservierung voll – und jetzt?

Unangenehme Überraschung: Trotz vorheriger Reservierung sind alle Stellplätze auf dem Campingplatz belegt. „Ist ein Campingplatz bei Ankunft bereits voll, sollte man sich nicht ärgern, sondern einfach zum nächsten Platz fahren", rät Frank Preidel. Habe man aber im Vorfeld eine Anzahlung getätigt, gebe es Anspruch auf die Rückzahlung. Schließlich konnte der Platzbetreiber der versprochenen Leistungspflicht nicht nachkommen.

"Wildcamping" ist in der Regel streng verboten

In Deutschland sowie einigen anderen europäischen Staaten ist es streng verboten, außerhalb der erlaubten Flächen zu übernachten. Wer dabei erwischt wird, muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld zwischen 10 und 200 Euro rechnen. „In einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet können die Strafen bis zu 2.500 Euro betragen", so Preidel. Das einmalige Schlafen zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ sei in der Regel bis zu zehn Stunden zulässig, wenn der Abstellplatz nahe der geplanten Strecke liege. „Hier muss man streng zwischen Parken zum Übernachten und dem Campen unterschieden. Wer sich auf einem Parkplatz häuslich einrichtet oder Campingmöbel aufstellt, kann kaum mehr von einer einmaligen Übernachtung sprechen“, so der Rechtsexperte. Selbst zum Parken dürfen Camper ihr Wohnmobil nicht überall abstellen. Hierbei spielen sowohl die Maße als auch das Gewicht des Fahrzeugs eine Rolle. Und auf privaten Flächen ist für das Parken die Genehmigung der Eigentümer erforderlich.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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