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Unterstützung kommt von Vater Staat

Die gesetzlichen Anforderungen im Steuerrecht sind komplex, die Vorschriften wechseln oft - helle Köpfe sind im Finanz- und Rechnungswesen immer gefragt.
Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co KG
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Finanz- und Rechnungswesen: Förderung der Weiterbildung wird weiter ausgebaut

(djd) Wer sein Wissen mit einer Weiterbildung auf den neuesten Stand bringt, hat heute beste Karrierechancen. Eine mögliche Hürde kann jedoch die Finanzierung sein - der Staat greift Fortbildungswilligen daher massiv unter die Arme. Eine Übersicht über die entsprechenden Fördermöglichkeiten gibt es etwa auf den Webseiten der Steuer-Fachschule Dr. Endriss unter www.endriss.de. Die Steuer-Fachschule ist Deutschlands größte Spezialschule im Steuer- und Rechnungswesen sowie Controlling und seit über 65 Jahren erfolgreich tätig.

Neben dem Meister-BAföG stehen unterschiedliche Förderprogramme der einzelnen Bundesländer sowie Bildungsgutscheine oder -prämien zur Verfügung.
Das Meister-BAföG besteht aus einem einkommensunabhängigen Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 Prozent. Der Rest der Kursgebühr wird über ein KfW-Darlehen finanziert. Wer am Ende die Prüfung besteht, dem werden 25 Prozent des Restdarlehens erlassen. Eine besondere Unterstützung in Höhe von 210 Euro pro Kind und Monat erhalten Fortbildungswillige mit Kindern. Die Hälfte des Betrags wird als Zuschuss gewährt. Zudem gibt es 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende.

Zum 1. August 2016 wurden nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile deutlich erhöht - die Fortbildungsförderung wurde noch attraktiver. Alle Informationen zur Erhöhung gibt es unter www.meister-bafoeg.info.

Die gesetzlichen Anforderungen im Steuerrecht sind komplex, die Vorschriften wechseln oft - helle Köpfe sind im Finanz- und Rechnungswesen immer gefragt.
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Für angehende Bilanzbuchhalter, Controller, Steuer- oder Wirtschaftsfachwirte kommt vor allem das Meister-BAföG als staatliche Förderung in Frage.
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Eine Fortbildung beispielsweise während der "Familienphase" muss nicht nur mit den familiären Verpflichtungen vereinbar, sondern auch finanzierbar sein. Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss/istock
Der Staat greift Fortbildungswilligen effektiv unter die Arme. Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co KG
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Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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