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Änderungen zur Betriebsratswahl 2022 beschlossen
Wählen will gelernt sein

Gesetzliche Änderungen haben Auswirkung auf die Betriebsratswahl 2022. So sind zukünftig auch digitale Sitzungen des Wahlvorstandes und die Wahl ohne Stimmzettelumschlag möglich. Foto: djd/AUB/Jacob Lund - stock.adobe.com | Foto: djd/AUB/Jacob Lund - stock.adobe.com
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  • Gesetzliche Änderungen haben Auswirkung auf die Betriebsratswahl 2022. So sind zukünftig auch digitale Sitzungen des Wahlvorstandes und die Wahl ohne Stimmzettelumschlag möglich. Foto: djd/AUB/Jacob Lund - stock.adobe.com
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(djd). Bis zur nächsten turnusgemäßen Betriebsratswahl sind es nur noch wenige Monate. Vom 1. März bis 31. Mai 2022 sind bundesweit die Beschäftigten aufgerufen, wie alle vier Jahre ihre Interessensvertreter zu bestimmen. Doch kurz vor der heißen Phase der Planungen hat der Gesetzgeber noch eine Reihe wichtiger Vorgaben beschlossen. Mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundesrat Ende Oktober 2021 gelten unter anderem neue Regeln für die Vorbereitung und den Ablauf der Wahlen.

Neue Regeln zu digitalen Sitzungen und Briefwahl

Zu den wesentlichen gesetzlichen Änderungen gehört, dass in Zukunft teilweise auch digitale Sitzungen des Wahlvorstandes erlaubt sind - vorausgesetzt, dass die Vertraulichkeit gewahrt ist und der Wahlvorstand das Sitzungsformat vorab gesondert beschlossen hat. Präsenzsitzungen sind in jedem Fall Pflicht für Wahlversammlungen, die Prüfung von Vorschlagslisten, die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen sowie für die Stimmauszählung. "Auch für alle Personen, die schon mehrfach eine Betriebsratswahl vorbereitet und durchgeführt haben, gibt es gravierende Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung, die man kennen sollte", unterstreicht Mike Bubner von der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB: "Es ist wichtig, auf dem aktuellen Stand zu sein, damit die Betriebsratswahlen 2022 erfolgreich und rechtlich korrekt erfolgen."

Seminare informieren über rechtliche Vorgaben

Denn Tücken lauern oft im Detail. Das gilt etwa für das korrekte Aufstellen der Wählerliste. Personen, die nicht selbst kandidieren, dürfen wie Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Leiharbeitnehmer hier nur gesondert ausgewiesen werden. Zudem soll in der Wahlausschreibung deutlich ersichtlich sein, dass diese Personen lediglich das aktive Wahlrecht haben. Vorbereitende Seminare, auf die Wahlvorstände einen gesetzlichen Anspruch haben, vermitteln das notwendige Fachwissen, um rechtlich relevante Fehler auszuschließen. Unter www.betriebsrat-2022.de etwa gibt es die nächsten Seminartermine, weitere Informationen und eine Kontaktmöglichkeit für eine individuelle Beratung. Schließlich können auch Details bei der Durchführung des Wahlgangs eine große Bedeutung spielen. Ein Beispiel für die neuen Vorgaben: Wer vor Ort wählt, kann seinen Stimmzettel künftig wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen direkt ohne Wahlumschlag in die Urne einwerfen. Dabei muss allerdings das Blatt so gefaltet sein, dass die Stimmabgabe nicht zu erkennen ist.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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