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Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?

Viele Paare schließen vor der Heirat einen Ehevertrag ab. Laut deutschen Familienrecht haben die Paare dabei zwar eine gewisse Gestaltungsfreiheit, dennoch können schon kleine Fehler einen Ehevertrag nichtig machen. Wann ein Ehevertrag sittenwidrig ist, klärt der folgende Text.

(sk) Um überhaupt feststellen zu können, wann ein Ehevertrag sittenwidrig ist, muss zunächst der Begriff der „Sittenwidrigkeit“ geklärt werden. Grundsätzlich kann jede Art von Rechtsgeschäften sittenwidrig sein, so auch der Ehevertrag. Im §138 BGB, findet sich die Grundlage für sittenwidrige Rechtsgeschäfte wieder. Hierbei werden sowohl die Inhalte als auch die Umstände bei der Vertragsunterzeichnung betrachtet. Verstößt ein Rechtsgeschäft, laut Definition, gegen die guten Sitten, so ist er nichtig- also ungültig. Das gilt auch, wenn beide Vertragsparteien den Vertrag in dieser Form unterschrieben haben. Zudem ist zu beachten, dass die die guten Sitten grundsätzlich zwischen einzelnen Gesellschaften oder Kulturen voneinander abweichen können. Daher ist die Sittenwidrigkeit dann anzuerkennen, wenn der Inhalt des Ehevertrages in erheblichem Maß gegen das geltende Recht verstößt. Zudem kann ein Ehevertrag als sittenwidrig gelten, wenn einer der beiden Vertragspartner übermäßig und einseitig benachteiligt wird. Grund dafür ist der Grundsatz der ehelichen Solidargemeinschaft, der damit gebrochen werden würde.

Ehevertrag kann nicht nur aufgrund inhaltlicher Fehler sittenwidrig werden

Ein Ehevertrag kann jedoch nicht nur aufgrund inhaltlicher Fehler sittenwidrig werden. Weiterhin gibt es besondere Umstände, die eine Sittenwidrigkeit erklären. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei der Vertragsunterzeichnung die Unterlegenheit oder Abhängigkeit eines Vertragspartners ausgenutzt wird. Das kann durch verschiedene Situationen geschehen, die ebenfalls im §138 BGB festgehalten werden. Die Schwäche und Unterlegenheit eines Vertragspartners kann ich ebenfalls über verschiedene Umstände zeigen. So ist sowohl eine finanzielle als auch eine mentale oder psychische Schwäche möglich. Auch der Bildungsgrad oder der Kenntnisstand eines Vertragspartners kann einen Ehevertrag sittenwidrig machen. Das ist dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass einer der Vertragspartner die Inhalte und die Konsequenzen des Vertrages nicht begreifen kann. Darüber hinaus können erzeugter Druck oder Drohungen Grund für die Sittenwidrigkeit sein. Ist also erkennbar, dass ein Vertragspartner den Vertrag nicht unterzeichnet hätte, wenn dieser nicht in jeglicher Form abhängig vom zweiten Vertragspartner wäre, so gilt ein Ehevertrag als sittenwidrig. Grundsätzlich ist wird dennoch jeder Einzelfall genau betrachtet, so dass die Entscheidung vom zuständigen Gericht abhängig ist.

Neben der Sittenwidrigkeit, können Rechtsgeschäfte, wie der Ehevertrag auch unwirksam, also nichtig sein. Das ist der Fall, wenn die geschlossenen Vereinbarungen gegen das geltende Recht verstoßen. Da die Vertragspartner bei einem Ehevertrag jedoch von der Vertragsfreiheit profitieren und bestimmte Aspekte individueller gestalten können, können auch grundsätzlich vom Vertrag abweichende Regelungen ihre Gültigkeit haben. Hierbei muss ebenfalls jeder Einzelfall gründlich geprüft werden, um dem Vertrag in seiner Gesamtheit eine Wirksamkeit oder Unwirksamkeit zuzusprechen. Jedoch gibt es auch Klauseln im Ehevertrag die schon von vornherein unwirksam sind. Laut § 134 BGB ist das der Fall, wenn ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und es sich nicht aus einem anderen Gesetz ergibt.

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Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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