Zum neuen Jahr gilt längere Frist für die Steuererklärung

Gute Nachrichten für Steuerzahler: Vom 1. Januar 2018 verlängert sich generell die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen.

Stuttgart (dpa/lsw) Nachdem sie bereits für elektronisch eingereichte Erklärungen um zwei Monate ausgedehnt worden war, gilt jetzt auch für die Erklärung in Papierform eine verlängerte, insgesamt siebenmonatige Frist, die nun bis Ende Juli des Folgejahres reicht. Das teilte das Finanzministerium in Stuttgart mit.

Neuordnung des Grundbuchwesen

Zudem tritt zum Jahreswechsel die nach Ministeriumsangaben größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz in Kraft. Zu dem Stichtag gelten die Notariatsreform und die Neuordnung des Grundbuchwesens. Die rund 300 staatlichen Notariate sind dann aufgelöst - es gibt nur noch freiberufliche Notare. Die bislang mehr als 650 staatlichen und kommunalen Grundbuchämter sind an 13 neuen Standorten zusammengeführt, die Grundbücher elektronisch gespeichert.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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