Integration von Flüchtlingen und stationäre Pflege

Flüchtlinge mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit möglichst schnell in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu bringen ist ein Ziel der Integrationsbemühungen des Landkreises. Grundvoraussetzung hierfür ist eine zügige Vermittlung der deutschen Sprache. Wie sich die Sprachförderung im Landkreis gestaltet, war Thema in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses des Landkreises Karlsruhe am 30. Mai.

Für alle Altersgruppen und teilweise auch für Asylbewerber aus bestimmten Herkunftsländern gibt es spezifische Angebote. Für Kinder im Kindergartenalter wird der Besuch des Kindergartens angestrebt. Dort und in Familienzentren erhalten 272 Vier- bis Sechsjährige Sprachförderung. Schulkinder mit Sprachdefiziten können spezielle Vorbereitungsklassen besuchen. 547 Schülerinnen und Schüler im Alter von sieben bis 15 Jahren bekommen dort Unterricht.

Junge Menschen von 16 bis 20 Jahren erhalten Sprachförderung an allgemeinbildenden Schulen in VKL-Klassen und an beruflichen Schulen in VAB/O-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse). Je nach Herkunftsland gibt es daneben Jugendintegrationskurse, Intensivkurse sowie Grund- und Aufbaukurse. 804 Personen erhalten auf diese Weise Unterricht. Für Erwachsene im Alter von 21 bis 55 Jahren gibt es Sprachkurse, die an allen Gemeinschaftsunterkünften von Ehrenamtlichen angeboten werden; für bestimmte Herkunftsländer gibt es Integrationssprachkurse, Grund- und Aufbaukurse „Deutsch für Flüchtlinge“ sowie „Sprache und Arbeit“ der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Landkreises BEQUA. Dazu kommen punktuell weitere Sprachförderangebote.

Sprachförderung noch nicht ausreichend

Dennoch ist die Sprachversorgung von Flüchtlingen noch nicht flächendeckend. Die Landesförderung „Deutsch für Flüchtlinge“ fällt beispielsweise mit rund 187.000 Euro für den Landkreis Karlsruhe relativ gering aus und ermöglicht Kurse nur für etwa 160 Personen – bei einem rechnerischen Bedarf von 1.262 Personen. Deshalb werden über die landesfinanzierten Plätze hinaus Grund- und Aufbaukurse angeboten, wobei die Finanzierung über den Landkreis erfolgt. In der Sitzung wurde deutlich, dass sich der Landkreis eine zügigere Bearbeitung der Anträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Besuch eines Integrationssprachkurses wünscht..

Rahmenvertrag zu Pflegesätzen in Kraft getreten

Weiteres Thema im Jugendhilfe- und Sozialausschuss waren die Pflegesätze für teil- oder vollstationäre Pflegeleistungen sowie für die soziale Betreuung und für die medizinische Behandlungspflege. Sie werden zwischen dem Träger des Pflegeheimes und den Pflegekassen bzw. sonstigen Sozialversicherungsträgern und dem für den Wohnort des Pflegeheimes zuständigen Träger der Sozialhilfe vereinbart.

Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, hat eine im Sozialgesetzbuch vorgesehene Schiedsstelle einen neuen Rahmenvertrag für Baden-Württemberg festgesetzt. Er ist zum 1.Januar 2016 in Kraft getreten und billigt den Trägern ein zusätzliches Stellenkontingent für die verantwortliche Pflegefachkraft sowie zusätzliche oder höhere Personalschlüssel in den Bereichen „Qualität“ sowie „Hauswirtschaft/Technik/Verwaltung“ zu. Die Leistungserbringer bestimmen darüber hinaus alleine, welche Personalschlüssel sie haben möchten. Nach Schätzungen der Kommunalen Landesverbände und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) kommen damit spätestens ab 2017 auf die Träger der Sozialhilfe und damit die Kommunalen Haushalte zusätzliche Kosten in Höhe von 70 Millionen Euro zu. erhöhen werden.

Autor:

Gabriele Meyer aus Bretten

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