Golf, Sportschießen oder Leichtathletik
Wettkämpfe im Breiten- und Leistungssport wieder erlaubt

Stuttgart (dpa/lsw) Im Tennis, Turnen, Schwimmen oder Reiten dürfen ab sofort in Baden-Württemberg auch auf der Ebene des Breiten- und Leistungssports wieder Wettkämpfe durchgeführt werden. Eine geänderte Fassung der entsprechenden Corona-Verordnung gilt ab diesem Donnerstag, wie das Kultus- und das Gesundheitsministerium mitteilten. Die neue Regelung gilt für kontaktlose Sportarten, bei denen ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann - also etwa auch für Golf, Sportschießen oder verschiedene Leichtathletikdisziplinen.

Veranstalter müssen Hygienekonzept entwickeln

Die Wettkämpfe dürfen allerdings nur ohne Zuschauer stattfinden. Zudem müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept entwickeln und dieses auf Verlangen der Behörden vorlegen. Bis zu 99 Sportlerinnen und Sportler sind bei den Wettkämpfen zugelassen. «Besonders freut es mich für die vielen Breitensportlerinnen und Breitensportler, die sich in den vergangenen Wochen so diszipliniert verhalten haben und die nun wieder den Spiel- und Wettkampfbetrieb aufnehmen können», sagte Sportministerin Susanne Eisenmann (CDU). «Jetzt kommt es auf uns alle an, in der kommenden Zeit wachsam zu sein und die Hygieneregeln auch bei Sportwettkämpfen konsequent einzuhalten», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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