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Wie Halter ihre Tiere in der Urlaubszeit unterbringen können
Im Urlaub ohne Vierbeiner

Wenn man seinen Hund während der Urlaubszeit in die Obhut von Freunden oder Nachbarn gibt, sollte man vorab prüfen, ob die Tierhalterhaftpflicht diese Betreuungsform abdeckt. Foto: djd/Agila/Jess Wealleans - stock.adobe.com
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  • Wenn man seinen Hund während der Urlaubszeit in die Obhut von Freunden oder Nachbarn gibt, sollte man vorab prüfen, ob die Tierhalterhaftpflicht diese Betreuungsform abdeckt. Foto: djd/Agila/Jess Wealleans - stock.adobe.com
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(djd). Die Koffer sind gepackt und die letzten Vorkehrungen getroffen. Der Urlaub ruft. Bei einigen Tierbesitzern heißt es dann, Abschied nehmen, wenn Hunde und Katzen nicht mitkommen können. Ob bei Familie oder Freunden, in einer Pension oder bei einem Tiersitter: Für Halter, die ohne ihre Vierbeiner in den Urlaub aufbrechen, gibt es mehrere Möglichkeiten, ihre Lieblinge für die Dauer der Abwesenheit unterzubringen.

Die große Wahl

Häufig freut sich jemand in Familie oder Bekanntenkreis über ein "Tier auf Zeit". Eine Win-Win-Situation für Besitzer und Tiere, die bei den vertrauenswürdigen Interimshaltern bestimmt eine extra Portion an Aufmerksamkeit bekommen. Besteht diese Option nicht, können Vierbeiner auch in einer Tierpension untergebracht werden. Eine weitere Alternative stellen professionelle Hunde- oder Katzensitter dar, die die Tiere aufnehmen oder zu Hause nach ihnen schauen. Wer kurzfristig nach einer Betreuung sucht, wird bei privaten Anbietern oft leichter fündig als bei Pensionen. Dort ist besonders zur Ferienzeit der Andrang groß und der Platz rar. Haben Hundehalter eine spezielle Haftpflichtversicherung für ihre Vierbeiner, sollten sie vorab prüfen, ob diese auch bei Fremdhütern greift. "Privatpersonen wie Eltern oder Freunde sind meist im Versicherungsschutz einbezogen", weiß Franziska Obert, Expertin der Agila Haustierversicherung. "Gewerbliche Unterbringungen müssen sich hingegen selbst versichern", erläutert Obert weiter.

Das richtige Briefing ist entscheidend

Doch egal wo Besitzer ihre Lieblinge unterbringen, müssen sie einige Dinge beachten. "Grundsätzlich gilt, dass Halter die Betreuungspersonen über Futtergewohnheiten, bevorzugte Beschäftigung und Pflege informieren sollten", rät Franziska Obert. Das ist besonders wichtig, wenn die Vierbeiner eine Allergie oder eine Erkrankung haben. Neben organisatorischen Fragen sollte auch die Chemie zwischen Zwei- und Vierbeinern stimmen. Freunde oder Familienmitglieder kennen die Fellnasen in der Regel schon. Anders sieht es aus, wenn Besitzer ihre Lieblinge an einen Tiersitter oder in eine Pension geben. Daher sollten sie sich vorher über die Einrichtungen und die Personen informieren. Eine Besichtigung der Pension und Vorabtreffen mit den Sittern sind sinnvoll. Auch ein Probetag wird häufig angeboten und sollte vor erstmaligen Aufenthalten bei fremden Betreuungspersonen wahrgenommen werden. Dann haben Halter die Gewissheit, dass ihre Tiere in guter Hand sind, und können den Urlaub so richtig genießen.

Wenn man seinen Hund während der Urlaubszeit in die Obhut von Freunden oder Nachbarn gibt, sollte man vorab prüfen, ob die Tierhalterhaftpflicht diese Betreuungsform abdeckt. Foto: djd/Agila/Jess Wealleans - stock.adobe.com
Katzen lieben ihre gewohnte Umgebung. Während der Urlaubszeit sollten sie daher am besten vor Ort versorgt werden. Foto: djd/Agila/anderm - stock.adobe.com
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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