Entlastung und Unterstützung bei häuslicher Pflege
Was Pflegebedürftige und Angehörige über den Entlastungsbetrag wissen sollten
Wer pflegebedürftig wird oder die Pflege für Angehörige übernimmt, der weiß: Jede Unterstützung bei der Bewältigung der vielen unterschiedlichen Aufgaben zählt. Dabei geht es nicht nur um pflegerische Tätigkeiten. Vielmehr sind es die ganz alltäglichen Aufgaben wie Haushalt, Behördengänge, Einkäufe, Begleitung und Beaufsichtigung, die Zeit und Kraft kosten. Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dabei zu unterstützen, gibt es seit 2017 einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro von der Pflegekasse – in allen Pflegegraden. Doch einer Umfrage des Sozialverbands VdK zufolge nutzen fast 80 Prozent der Befragten den Entlastungsbetrag nicht1. Viele von ihnen wissen nicht, dass ihnen der Betrag zusteht, welche Leistungen damit bezahlt werden können und wie mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Zu diesen und allen weiteren Fragen rund um den Entlastungsbetrag informieren Expertinnen und Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in der Sprechzeit.
Entlastung dort, wo es nicht nur um Pflege geht
Über vier Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt, überwiegend durch pflegende Angehörige2. Versorgt – das bedeutet nicht allein pflegerische Unterstützung, sondern auch die Bewältigung aller anderen Aufgaben, zu denen die Pflegebedürftigen nicht mehr alleine in der Lage sind. Haushalt, Besorgungen, Behördengänge, Arzttermine und nicht zuletzt auch Zeit für Beschäftigung, Gespräche und soziale Teilhabe. Genau hier setzt der Entlastungsbetrag an: 125 Euro monatlich zahlt die Pflegekasse für solche niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad man eingestuft ist. Doch was simpel und einleuchtend klingt, ist in der Praxis mit Schwierigkeiten verbunden. Das spiegelt die Zahl der Menschen wider, die den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen: Gerade einmal 23 Prozent der Berechtigten sind es nach Umfrageergebnissen des Sozialverbands VdK.
Hohe Hürden für niedrigschwellige Unterstützung
Die Gründe, aus denen Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag nicht nutzen, sind vielfältig. Der Hauptgrund: Er wird nicht von der Pflegekasse auf das Konto der Berechtigten überwiesen, steht also nicht zur freien Verfügung. Vielmehr ist die Zahlung an tatsächlich erbrachte Leistungen gebunden. Wer diese Leistung erbringen darf, unterliegt zudem Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In der Regel ist eine Zertifizierung oder zumindest eine besondere Qualifizierung notwendig, um Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen zu können. Einfach das Taschengeld des Neffen aufzustocken, der sich um Schriftverkehr und Besorgungen kümmert, ist nicht möglich. Diese Hürden führen vielerorts dazu, dass Pflegebedürftige Schwierigkeiten haben, Dienstleister zu finden, die mit der Pflegekasse abrechnen können. Hinzu kommt: Professionelle Dienstleister wie Pflegedienste arbeiten zu Stundensätzen, bei denen 125 Euro im Monat nicht weit reichen.
Unterstützung mit Verfallsdatum
Viele Anspruchsberechtigte nutzen die ihnen zustehenden Entlastungsmöglichkeiten nicht oder zumindest nicht von Anfang an voll aus. Die gute Nachricht: Wer bisher den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch genommen hat, hat möglicherweise einiges an Budget „angespart“. Die Mittel eines ganzen Jahres – immerhin 1.500 Euro – können noch bis einschließlich Juni des folgenden Jahres verwendet werden. So können unter Umständen auch größere Maßnahmen finanziert werden. Wird das Budget nicht innerhalb dieses Zeitraums abgerufen, verfällt es allerdings komplett.
Expertinnen und Expertinnen informieren in der Sprechzeit
Eine engagierte Nachbarin unterstützt meine pflegebedürftige Mutter schon seit einiger Zeit im Haushalt. Können wir dafür den Entlastungsbetrag verwenden? Welche Leistungen können über den Entlastungsbetrag bezahlt werden? Wo erfahre ich, wer solche Leistungen erbringt? Wie viel Entlastung kann ich mit 125 Euro monatlich finanzieren? Wo erfahre ich, wie viel Budget mir noch zur Verfügung steht?
Alle Fragen rund um den Entlastungsbetrag beantworten Expertinnen und Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in der Sprechzeit:
• Raquel Reng; Volljuristin, Expertin Pflege
• Jana Mehnert; Beraterin für Sozialversicherungsrecht
• Isabel Gruner-Babic; Beraterin für Sozialversicherungsrecht
• Justyna Sikora-Arnold; Beraterin für Sozialversicherungsrecht
• Marko Schröder; Berater für Sozialversicherungsrecht
Rufen Sie an! Am Donnerstag, den 7. September 2023 von 15 bis 18 Uhr.
Der Anruf unter 0800 – 0 60 40 00 ist aus allen deutschen Netzen gebührenfrei.
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1 Sozialverband VdK: Alles zum Entlastungsbetrag in der Pflege https://www.youtube.com/watch?v=Clq9qjau-hM Seitenabruf vom 05.07.2023
2 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html Seitenabruf vom 05.07.2023
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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