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Behandlungskosten reduzieren
Zahnersatz muss man sich leisten können

Ein strahlendes Lächeln mit gepflegten Zähnen ist die schönste Visitenkarte des Menschen. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty Images/Rawpixel | Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty Images/Rawpixel
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  • Ein strahlendes Lächeln mit gepflegten Zähnen ist die schönste Visitenkarte des Menschen. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty Images/Rawpixel
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(djd). Der erste Eindruck zählt: Ein Lächeln mit gepflegten und schönen Zähnen ist die beste Visitenkarte des Menschen. Und auch für die eigene Lebensqualität spielt die Zahngesundheit eine entscheidende Rolle. Der Erhalt gesunder Zähne kann allerdings schnell ins Geld gehen: Da die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die Basisbehandlung beim Zahnarzt abdeckt, bleibt ein großer Eigenanteil beim Patienten. Dabei kommt es auf die Behandlung an sich, aber auch auf Material und Methode an. Zu den teuersten zahnärztlichen Eingriffen zählt das Implantat: Bei einem fehlenden Zahn können sich die Kosten eines Ersatzes auf bis zu 3.000 Euro belaufen. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Bonusheft beträgt 544 Euro. Die Differenz von 2.456 Euro muss der man selbst aufbringen - es sei denn, man besitzt eine Zahnzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung für kleine und große Prozeduren

Dabei handelt es sich um eine freiwillige private Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und sorgt dafür, dass Kosten für zahnärztliche Behandlungen vom Versicherer erstattet werden, die ansonsten gar nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das können sowohl kleinere Eingriffe oder Prozeduren wie Bleaching oder professionelle Zahnreinigungen betreffen, aber auch kompliziertere und damit teurere Maßnahmen wie eben Zahnersatz. Mehr Infos gibt es beispielsweise bei der Nürnberger Versicherung unter www.nuernberger.de. Der Anbieter leistet ohne Wartezeit, Gesundheitsfragen müssen im Vorfeld nicht beantwortet werden. Einzelne Tarife des Anbieters zahlen auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung bei einem bestimmten zahnärztlichen Eingriff keine Leistung erbringt. Nicht übernommen werden dagegen Zahn- oder kieferorthopädische Behandlungen, die schon vor Vertragsabschluss angeraten oder begonnen wurden. Das gilt auch für Zähne, die bereits vor Vertragsabschluss fehlen, aber noch nicht ersetzt sind.

Zahnersatzbehandlung im EU-Ausland: Heil- und Kostenplan erforderlich

Günstigeren Zahnersatz als in Deutschland gibt es in EU-Nachbarländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn. Aber: Damit die Kasse für den Zahnersatz zahlt, müssen Versicherte einen Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache bei ihrer Krankenkasse vorlegen. Erst wenn dieser genehmigt ist, dürfen sie die Behandlung beginnen. Ob sich die Behandlung beim ausländischen Zahnarzt lohnt, hängt auch von den Reisekosten, also der Häufigkeit der Anreise ab. Wichtig ist es außerdem, dem Zahnarzt im EU-Ausland vertrauen und sich auf ihn verlassen zu können - auch dann, wenn möglicherweise Probleme auftreten.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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