Verwaltungsgericht Karlsruhe: OB-Wahl Bretten ist gültig

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Die OB-Wahl in Bretten ist gültig. Das hat das Karlsruher Verwaltungsgericht am heutigen Freitag, 19. Oktober, entschieden.

Karlsruhe/Bretten (ch/swiz) Die OB-Wahl in Bretten ist gültig. Das hat das Karlsruher Verwaltungsgericht am heutigen Freitag, 19. Oktober, entschieden. In einer mehrstündigen Verhandlung über die Klage gegen die Gültigkeit der Brettener Oberbürgermeisterwahl vom 3. Dezember 2017 unter dem Vorsitz von Richterin Anna Mayer waren zuvor alle Gründe, die der Kläger, der Brettener Klaus-Georg-Müller, gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl vorgebracht hatte, beleuchtet worden. Begleitet wurde der Prozess von einem großen Medieninteresse sowie rund 40 Zuschauern. Anwesend waren neben dem Kläger Müller, seinem Rechtsanwalt Joachim Becker sowie dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Referatsleiter im Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, Tillmann Schwarz, und seiner Stellvertreterin Stefani Frank auch die drei damaligen OB-Kandidaten Aaron Treut, Andreas Leiling und der amtierende OB, Martin Wolff. Als Vertreter der Stadt saßen zudem, der während der OB-Wahl als Wahlleiter fungierende Bürgermeister Michael Nöltner, Hauptamtsleiterin Susanne Hess sowie Ordnungsamtsleiter Simon Bolg vor der Richterbank. Vertreten wurde die Stadt von Anwalt Henning Struck. Beklagter war in diesem Fall das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das RP.

Nichtöffentliche Auszählung als Knackpunkt

Zu Beginn der Verhandlung skizzierte das Gericht noch einmal den Verlauf der OB-Wahl in Bretten sowie die Umstände der umstrittenen nichtöffentlichen Auszählung am Morgen des 4. Dezember. Nachdem Amtsinhaber Wolff den zweiten Wahldurchgang mit einem minimalen Vorsprung von zwei Stimmen gegen seinen engsten Verfolger Aaron Treut gewonnen hatte, hatte Nöltner beschlossen, die Stimmzettel am nächsten Tag noch einmal neu auszählen zu lassen. Diese Auszählung erfolgte öffentlich am Abend des 4. Dezember 2017. Zuvor hatte es jedoch morgens eine interne Sichtung gegeben, bei der fünf Mitglieder des Wahlausschusses und drei Mitglieder der Stadtverwaltung die Stimmen nachzählten. Das Ergebnis: Wolff lag nun mit zwölf Stimmen gegenüber dem Zweitplatzierten Treut vorne.

"Tiefe menschliche Zweifel"

Das RP hatte den ersten Einspruch von Müller in dieser Causa zurückgewiesen. Die Begründung: Es liege durch die nichtöffentliche Auszählung zwar ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot einer solchen Auszählung vor. Die Prüfung habe jedoch ergeben, dass das Ergebnis der Wahl durch diesen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht beeinflusst werden konnte. Dies bestätigte Frank auch noch einmal am heutigen Tag vor Gericht. Auch Michael Nöltner verteidigte sein Handeln: "Ich habe an diesem Morgen extra um 8.30 Uhr mit dem RP telefoniert und gefragt, ob wir die Urnen öffnen und die Stimmen auszählen dürfen." Von einer Sachbearbeiterin sei ihm dann gesagt worden, "da ich Wahlleiter bin, darf ich diese Auszählung vornehmen und die Urnen entsiegeln". Das Telefonat sei aber irrelevant, so Richterin Mayer klar. Es zählten einzig und allein die Fakten und die lauteten: "Nichtöffentlich bleibt nichtöffentlich". Henning Struck bezweifelte indes, "ob diese vorbereitenden Maßnahmen am Morgen überhaupt unter den Begriff 'Feststellung des Wahlergebnisses' fallen". Es habe dort jedenfalls "keinerlei Beeinflussung des Wahlergebnisses gegeben". Kritik kam von den Ex-OB-Kandidaten Treut und Leiling, die zum einen "tiefe menschliche Zweifel" (Treut) hatten und sich zum anderen "zutiefst irritiert" (Leiling) zeigten. 

"Mussten schnell Argumente sammeln"

Ein weiterer Kritikpunkt des Klägers Müller betraf eine mögliche Beeinflussung des Wahlergebnisses durch unterschiedliche Maßstäbe bei der Auszählung von Stimmen in den Wahlbezirken. So könne es doch sein, so Becker, dass Wahlzettel, die in einem Bezirk als gültig angesehen worden, in einem anderen für ungültig erklärt worden seien. Dies sei so gut wie ausgeschlossen, antwortete Stefani Frank. "Die Wahlleiter in den Bezirken wurden alle in einer einheitlichen Bewertung der Unterlagen geschult." Und bei wirklichen Unklarheiten entscheide sowieso der Wahlausschuss. Ob er denn einen konkreten Fall nennen könne, bei dem es zu einer solchen Fehlbewertung in den Bezirken gekommen sei, wollte Richterin Mayer von Becker wissen. "Da kann ich ihnen keinen Fall benennen", musste dieser zugeben. Aber man habe ja auch sehr schnell Argumente sammeln müssen, so Becker.

Die Causa Caritas Altenhilfe

Den zweiten Themenkomplex der Verhandlung bildete die Causa Altenhilfe der Caritas und Neubau eines Caritas-Altenheims auf dem Mellert-Fibron-Areal. Der Kläger Müller und sein Anwalt Becker warfen OB Wolff dabei eine unzulässige Wahlbeeinflussung im Zusammenhang mit der Diskussion um einen Alternativstandort für die Altenpflegeeinrichtung auf dem Areal vor. So sei eine Sitzung des Gemeinderats extra näher an den Wahltermin verlegt und zudem im Amtsblatt ein Artikel lanciert worden, der suggeriere, so Anwalt Becker, dass der OB "umgehend einen Ersatzstandort für das Altenheim präsentieren könne und der Gemeinderat daher so schnell als möglich abstimmen müsse". "Da wurde Wahlkampf-Theater betrieben und der Gemeinderat hat mitgemacht", so Becker. Anders sah dies erwartungsgemäß der Anwalt der Stadt, Henning Struck. "Da gibt es keinen Verstoß gegen die Neutralität. Im Artikel kommt klar zum Ausdruck, dass letztlich der Gemeinderat entscheidet und nicht der OB." Die Verschiebung der Gemeinderatssitzung sei im Übrigen nötig gewesen, weil ein Lärmschutzgutachten verspätet eingetroffen sei, so Struck.

Letztendlich folgte das Gericht nach seiner Beratung der Argumentation des RP und der Stadt Bretten und wies die Klage ab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und noch nicht begründet. Nach Zustellung des vollständigen Urteils hat der Kläger die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu beantragen.

"Eckpfeiler wurden durch das Urteil ziemlich angesägt"

In einer ersten Reaktion zeigte sich Michael Nöltner, Bürgermeister und damaliger Wahlausschussleiter, erleichtert über das Urteil: "Ich bin froh, dass nun auch das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der OB-Wahl festgestellt und somit jegliche Unterstellungen der Wahlmanipulation durch die ehrenamtlichen Wahlhelfer, als auch die städtischen Mitarbeiter ausgeräumt hat." Und Weiter "Ich hoffe, dass nun wieder mehr die Themen in den Fokus der Kommunalpolitik rücken, die für eine positive Entwicklung der Stadt wichtig sind." Enttäuscht zeigte sich dagegen Aaron Treut: "Ich dachte, dass in einer Demokratie Gesetz und Ordnung gelten. Gerade die Wahlgesetze sind ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie. Doch gerade diese Eckpfeiler wurden durch das Urteil ziemlich angesägt." Er müsse sich schon fragen, "wie es sein kann, dass man nichtöffentlich auszählen darf und dies dann scheinbar keine Konsequenzen hat." Und weiter: "Wie machen wir das in der Zukunft? Darf jeder tun und lassen, was er will", schließt Treut.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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