Wurde sechs Monate alter Säugling angeschossen?
(Aktualisierung) Nachbarschaftsstreit sorgt für großen Polizeieinsatz in Sulzfeld

Ein Nachbarschaftsstreit hat am Samstagabend, 1. Juli, die Polizei in Sulzfeld auf den Plan gerufen.  | Foto: pattilabelle - stock.adobe.com
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Die aktuellen Entwicklungen in diesem Fall lesen Sie am Ende des Artikels.

Sulzfeld (kn) Ein Nachbarschaftsstreit hat am Samstagabend, 1. Juli, die Polizei in Sulzfeld auf den Plan gerufen. Nach Angaben der Polizei teilte die Mutter eines sechs Monate alten Säuglings über den Polizeinotruf mit, dass ihr Kind im heimischen Garten von einem Nachbarn angeschossen worden sei. Zum Hintergrund für diese Verdächtigung verwies die Anruferin auf einen bereits länger anhaltenden Streit zwischen ihrer Familie und dem 56 Jahre alten Bewohner des Nachbaranwesens.

Mann hatte über zwei Promille Alkohol intus

Die Polizei fuhr daraufhin mit starken Kräften zu der Sulzfelder Adresse. Am Anwesen angekommen, trafen die Beamten den gemeldeten Nachbarn auf offener Straße an, wo sie diesen vorläufig festnahmen. Ein späterer Alkoholtest zeigte bei ihm einen Wert von knapp zwei Promille an.

Wurde Säugling angeschossen?

Wie der Vater des Säuglings berichtete, habe sein Junge im Garten gespielt und plötzlich ohne ersichtlichen Grund angefangen zu schreien. Kurz zuvor habe der Vater ein zischendes Geräusch wahrgenommen. Das Kind habe nun am Oberarm eine frische, blutende Wunde sowie einen blauen Fleck. Daraus zog er die Schlussfolgerung, dass man auf sein Kind geschossen haben könnte. Der Säugling wurde zur ambulanten Versorgung seiner Wunde in ein Krankenhaus gebracht, welches er wenig später wieder verlassen konnte. 

Nachbar hatte mehrere Gewehre im Haus

Noch am Abend durchsuchte die Polizei das Wohnhaus des Nachbarn. Dabei wurden mehrere Gewehre aufgefunden, für die der 56-jährige Hausbewohner eine Besitzerlaubnis nachweisen konnte. Für eine weitere aufgefundene Schusswaffe fehlte ein entsprechender Nachweis. Keine dieser Waffen kommt nach einer ersten Einschätzung der Polizei allerdings für die Verletzung des Nachbarkindes in Betracht. Zudem fanden die Beamten in einer Scheune Munition für eine Luftdruckwaffe.

Kriminalpolizei Bruchsal führt die weiteren Ermittlungen

Der 56-jährige Verdächtige wurde nach Abschluss der ersten Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Kriminalkommissariat Bruchsal hat die polizeilichen Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung und waffenrechtliche Verstöße aufgenommen. Die Ermittler gehen dabei auch den Hintergründen des jüngsten Streits vom Samstagabend sowie der Frage nach, inwieweit der Verdächtige strafrechtlich für die Verletzung des Nachbarkindes verantwortlich sein könnte.

Aktualisierung (3. Juli, 17 Uhr): Aufgrund der bisher durchgeführten Ermittlungen geht die Polizei inzwischen davon aus, dass der 56-jährige Tatverdächtige am Samstagabend in seinem Garten mit einem Luftgewehr geschossen hat. Dabei könnte, so die Beamten, ein Projektil von einem Sichtschutzzaun abgelenkt worden sein und auf dem Nachbargrundstück den kleinen Jungen leicht verletzt haben. Trotz dieses Verhaltens liegen der Polizei nach eigenen Angaben bisher aber keine konkreten Hinweise vor, wonach der Beschuldigte beabsichtigt hatte, den Jungen gezielt zu verletzen.

Streitigkeiten unter Vermittlung besprochen

Unter Vermittlung sollen die Eltern des verletzten Kindes und der 56-jährige Verdächtige ihre anhaltenden Streitigkeiten nunmehr besprochen und befriedet haben, heißt es weiter. Beamte des Polizeireviers Bretten hatten bis dahin mit verstärkter Präsenz und direkter Ansprache an die Beteiligten dafür Sorge getragen, dass der Streit nicht erneut eskaliert. Gegenüber der Polizei habe sich der Verdächtige kooperativ verhalten und gegen die polizeiliche Sicherstellung aller Waffen und Munition aus seinem Besitz keinen Widerspruch erhoben. Zudem verzichtete er auch auf eine mögliche spätere Rückgabe. Das Kriminalkommissariat Bruchsal führt weiterhin die Ermittlungen, nun unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und waffenrechtlicher Verstöße.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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