Kontrolle in Untergrombach
Engstellen erschweren Feuerwehrdurchfahrt
Bruchsal (red) Feuerwehr und Ordnungsamt kontrollierten am Abend des 15. Mai gemeinsam mit Ortsvorsteherin Barbara Lauber das Straßennetz im Bruchsaler Stadtteil Untergrombach. Verzögerungen oder Behinderungen durch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge können im Ernstfall Menschenleben kosten. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss auf der Fahrbahn eine Mindestbreite von 3,05 Metern freigehalten werden. Ist die Durchfahrt enger, gilt ein gesetzliches Haltverbot, wobei in diesen Fällen nicht einfach auf den Gehweg ausgewichen werden darf. Das Parken auf Geh- und Radwegen ist nach der StVO grundsätzlich nicht erlaubt. Allenfalls kann das Parken auf dem Gehweg geduldet werden, wenn eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter verbleibt und nur dort, wo es nicht zu Behinderungen führt.
Stadt prüft erweiterte Halteverbote
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ging es in mehreren Straßenabschnitten sehr beengt zu, aber die Feuerwehr konnte passieren. So zum Beispiel in der Michaelsbergstraße oder im Steigweg. In der Oberen Kelterstraße war mit dem Großfahrzeug der Feuerwehr kein Durchkommen. Mehrere Fahrzeuge parkten im gesetzlichen Haltverbot der engen Straße. Dort werde ein Halteverbot für den unteren Abschnitt der Straße geprüft. In der Neuen Heimat, der Straße, in der es kürzlich zu einem Hausbrand mit einem Todesopfer kam, ist der Abstand zwischen dem erlaubten Parken auf der West- und Ostseite zu kurz, so dass die Feuerwehr nur mit Mühe passieren konnte. Dort müsse das Halteverbot um zwei Stellplatzlängen erweitert werden. Im Rahmen der Kontrollaktion mussten übrigens keine Strafzettel ausgestellt werden, da die Falschparkerinnen und Falschparker ihre unrechtmäßig abgestellten Fahrzeuge sofort umparkten.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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