Ortsbefahrung war am 23. November
Feuerwehr und Ordnungsamt in Helmsheim unterwegs

Die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Helmsheim war im Helmsheimer Straßennetz unterwegs, um zu prüfen, ob die Durchfahrten freigehalten werden. | Foto: Straßenverkehrsbehörde Stadt Bruchsal
  • Die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Helmsheim war im Helmsheimer Straßennetz unterwegs, um zu prüfen, ob die Durchfahrten freigehalten werden.
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Bruchsal (red) Nachdem in diesem Jahr bereits Probebefahrungen der Feuerwehr in Heidelsheim und Büchenau durchgeführt werden konnten, war die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Helmsheim, vertreten durch Abteilungskommandanten Specht – gemeinsam mit Ortsvorsteherin Grath und Mitarbeitenden des städtischen Ordnungsamtes im Helmsheimer Straßennetz unterwegs. Das teilt die Pressestelle der Stadt Bruchsal mit.

Halter verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge auf Fehlverhalten hingewiesen

Im Zuge der abendlichen Kontrollaktion wurden auch in Helmsheim beengte Bereiche, in denen die Feuerwehr mitunter durch parkende Fahrzeuge an einer ungehinderten Durchfahrt im Einsatzfalle gehindert werden könnte, probeweise befahren. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge wurden sanktioniert oder in „Grenzfällen“ mittels „gelber Hinweiszettel“ auf ein Fehlverhalten hingewiesen.

Gehwegparken ist verboten

Das Ordnungsamt weist daher erneut darauf hin, dass etwaige Verzögerungen oder Behinderungen durch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge im Ernstfall Menschenleben kosten können. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist auf der Fahrbahn eine Mindestbreite von 3,05 Metern freizuhalten. Ist die Durchfahrt enger, gilt ein gesetzliches Haltverbot. Ebenfalls problematisch und immer wieder beschwerdeträchtig ist das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen, das nach der StVO grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allenfalls geduldet werden kann das Gehwegparken, sofern mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern verbleibt.

Platzsparend einparken

Beim Parken ist weiterhin darauf zu achten, dass Fahrerinnen und Fahrer das Kfz platzsparend einparken, damit der ohnehin schon knapp bemessene Parkraum besser ausgenutzt werden kann. In der Melanchthonstraße, in der bereits ein Parkierungskonzept umgesetzt wurde, mussten im Laufe des Kontrollabends zwei große Fahrzeuge beanstandet werden, die jeweils über zwei markierte Stellplätze hinaus abgestellt waren. 
Auch für die Kurpfalzstraße bei der „Alten Kelter“, die Dossentalstraße im unteren Abschnitt zwischen Kurpfalzstraße und Einmündung Karl-Friedrich-Straße sowie den verkehrsberuhigten Bereich in der Burggrundstraße gibt es bereits Entwürfe für Parkierungskonzepte, welche die Verkehrsbehinderungen reduzieren sollen.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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