"Die Feuerwehren leisten Großartiges"
Feuerwehren im Regierungsbezirk erhalten 17,4 Millionen Euro

Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 14,8 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,6 Millionen Euro als Pauschalförderung. | Foto: MAK - stock.adobe.com
  • Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 14,8 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,6 Millionen Euro als Pauschalförderung.
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Region (kn) Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 14,8 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,6 Millionen Euro als Pauschalförderung. Das hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe in einer Mitteilung erklärt.  Auch im Jahr 2023 liegen die Investitionsschwerpunkte nach Angaben des RP in der Beschaffung neuer Fahrzeuge und in Baumaß-nahmen der Feuerwehren. „Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe leisten Großartiges! Die Feuerwehrleute stehen rund um die Uhr bereit, um in allen erdenklichen Notlagen Hilfe zu leisten. Vor diesem Hintergrund freut es mich sehr, dass alle beantragten Maßnahmen gefördert werden können und so die Feuerwehren im Regierungsbezirk nachhaltig gestärkt werden“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung der Feuerwehr ist Aufgabe der Kommunen

Die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist Aufgabe der Kommunen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Feuerwehrförderung die Kommunen bei der Umsetzung dieser Aufgabe mit finanziellen Mitteln. Im aktuellen Haushaltsjahr kann das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsstelle Investitionsmaßnahmen der Stadt- und Landkreise mit einer Zuwendung in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro fördern. Für Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden ist die zuständige Bewilligungsstelle das jeweilige Landratsamt. Die Verteilung und Zuweisung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch das Regierungspräsidium auf Grundlage der im Vorfeld mit den Landratsämtern abgestimmten Prioritätenlisten.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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