Ältere Garagen sind nicht immer für neuere Autos geeignet
TRD/MID) Alte, schmale Garagen und neue Autos passen immer weniger zusammen. Fast alle Modelle wachsen von Generation zu Generation deutlich. Wer passt – und wer nicht? Der ADAC hat eine Liste aller aktuellen Neu- und Gebrauchtmodelle ab Baujahr 2010 zusammengestellt, die inklusive Außenspiegel nicht breiter als 1,90 Meter und nicht länger als 4,70 Meter sind.
Das schlankste Fahrzeug überhaupt ist der zweisitzige Renault Twizy mit einer Breite über Außenspiegel von nur 1396 Millimetern“, heißt es beim Automobilclub. Dass mit Fiat 500 3+1 (1,90 Meter) oder dem Suzuki Swift (1,88 Meter) eher Klein- und Kleinstwagen die Breiten-Anforderung erfüllen, verwundert nicht. Aber auch SUV wie der noch 2021 debütierende Dacia Spring Electric oder Offroader wie der Suzuki Jimny bleiben innerhalb des Limits.
Nach dem Twizy ist das schmalste Auto seit 2010 der winzige Roadster Daihatsu Copen mit exakt 1.644 Millimetern Breite. Auch Chevrolet Matiz und Spark sind mit 1.725 Millimetern sehr schmal. Alle drei haben aber schon mindestens rund zehn Jahre auf dem Buckel.
Wie deutlich Fahrzeuge in der Vergangenheit in die Breite gewachsen sind, zeigt das Beispiel des VW Golf: Die erste Generation mit nur einem serienmäßigen Außenspiegel war weniger als 1,80 Meter breit, der aktuelle Golf VIII ist auf über 2,07 Meter angewachsen.
ADAC-Tipps für Garagennutzer:
Informieren Sie sich genau über die Abmessungen des Stellplatzes oder der Garage.
Reizen Sie die Stellfläche nicht komplett aus, denn das erfordert viel Geschick beim Ein- und Ausparken.
Das problemlose Ein- und Aussteigen muss immer möglich sein – auch bei Glätte im Winter oder mit körperlichen Einschränkungen.
In den technischen Daten wird oft nicht die Breite mit Außenspiegeln angegeben. Messen Sie daher im Zweifel mit einem Meterstab oder Maßband bei geöffneten Seitenfenstern selbst.
Das Parken in Tiefgaragen sorgt immer mal wieder für Verwirrung
Erdgasautofahrer fragen sich oft, ob sie mit ihren CNG-Fahrzeugen in Tiefgaragen fahren dürfen, wenn Verbotsschilder wie „Verbot für Einfahrt für gasbetriebene Fahrzeuge“ auftauchen. Grundsätzlich gilt in Deutschland: CNG-Fahrzeuge können in jede Tiefgarage fahren. Dies ist gesetzlich in der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt¹.
Interessanterweise hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Angst vor Brandgefahr versucht, das Abstellen von E-Autos in ihrer hauseigenen Tiefgarage zu verbieten. Das Amtsgericht Wiesbaden entschied jedoch, dass ein solches Verbot gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung verstößt. Eigentümer haben ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen. Eine Mehrheit kann dies nicht einfach untersagen. Zudem wäre eine Ladestation, an der man nicht parken darf, sinnlos. Die Politik hat mit dem Gesetz zum Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität dazu beitragen wollen. Der Aspekt der Brandgefahr spielt angesichts der eindeutigen Rechtslage keine Rolle¹.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, können Sie den Artikel hier lesen.¹
Quelle: Bing, 30.4.2024
(1) Das Parken in Tiefgaragen sorgt immer mal wieder für Verwirrung. https://trd-pressedienst.com/das-parken-in-tiefgaragen-sorgt-immer-mal-wieder-fuer-verwirrung/.
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