Inzidenz im Enzkreis dreimal hintereinander über 50
Einzelhandel im Enzkreis muss ab Samstag wieder schließen
Enzkreis (kn) Im Enzkreis wurde am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Damit müssen im Kreisgebiet – wie bereits in der Stadt Pforzheim und im Kreis Calw - die erst seit dem 8. März etwa für den Einzelhandel gültigen Lockerungen wieder zurückgenommen werden. „Dies ergibt sich aus der Corona-Verordnung des Landes, die wir damit umsetzen“, sagt Landrat Bastian Rosenau.
Was ändert sich für den Handel?
Konkret heißt das, dass ab Samstag, 20. März, um 0 Uhr der Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte im Enzkreis grundsätzlich nicht mehr allgemein öffnen dürfen. Erlaubt bleiben „Click & Collect“, also das Abholen von vorher online bestellter Ware, und „Click & Meet”, das Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung. Museen und Galerien dürfen für Besucher nur noch mit vorheriger Anmeldung und entsprechender Dokumentation öffnen.
Welche Regelungen gelten weiterhin?
Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben im Enzkreis weiterhin geöffnet. Hierzu zählen unter anderem Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, der Buchhandel, Blumenläden, Garten-, Bau und Raiffeisenmärkte. Auch Frisöre und Anbieter körpernaher Dienstleistungen dürfen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen offen bleiben. Erlaubt ist auch, dass sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Individualsport ist im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. Schwimmbäder bleiben geschlossen. Auch alle übrigen bislang geltenden Regelungen beispielsweise für die Schulen oder die Alten- und Pflegeheime gelten unverändert fort.
„Anteil an Virus-Mutationen gestiegen“
„Mir ist bewusst, was die neuerlichen Einschränkungen für die Wirtschaft und die Menschen in den Städten und Gemeinden im Kreis bedeuten“, betont Landrat Bastian Rosenau. Und weiter: „Wir hätten diesen Schritt gern vermieden, aber wir müssen alles tun, um die Verbreitung des Corona-Virus wieder zu verlangsamen und die Zahlen zeitnah zu drücken. Das gilt insbesondere, weil der Anteil der leichter übertragbaren Virus-Mutationen gestiegen ist. Der landesweite Trend setzt sich hier leider auch im Enzkreis fort.“ Daher sei es nun umso wichtiger, die persönlichen Kontakte wieder zu reduzieren, weiter gewissenhaft Maske zu tragen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und die Möglichkeit zu nutzen, sich mindestens einmal pro Woche per Antigen-Schnelltest testen zu lassen, so Rosenau.
Die Allgemeinverfügung für den Enzkreis ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf dessen Homepage unter www.enzkreis.de nachzulesen, die Corona-Verordnung des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de.
Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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