Coronavirus in Baden-Württemberg
FDP mahnt Sondersitzung zu Notbremse an und erhält Absage

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke beantragte bei Landtagspräsidentin Muhterem Aras eine entsprechende Sitzung, erhielt aber eine Absage. | Foto: FDP Baden-Württemberg
  • FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke beantragte bei Landtagspräsidentin Muhterem Aras eine entsprechende Sitzung, erhielt aber eine Absage.
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Stuttgart (dpa/lsw) Die FDP-Fraktion dringt auf eine Sondersitzung des Landtags, um über die Corona-Notbremse der Bundesregierung und die Folgen für Baden-Württemberg zu debattieren. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke beantragte bei Landtagspräsidentin Muhterem Aras eine entsprechende Sitzung, erhielt aber eine Absage. "In dieser für das Land wichtigen Situation ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich, dass der Landtag als Ganzes zu dem Vorhaben diskutiert und sich positioniert", schrieb Rülke an die Grünen-Politikerin.

Absage an FDP von Aras

Aras begründete ihr Nein damit, dass die Sondersitzungen immer auf die Konferenz der Ministerpräsidenten gefolgt seien. "Der Anlass, aus dem Sie nun eine Sondersitzung beantragen, ist ein anderer. Es geht um den Erlass eines Bundesgesetzes, das, sobald es in Kraft getreten ist, im Land ohne Weiteres gilt. Die Beratungen zu diesem Gesetz finden im Deutschen Bundestag statt", heißt es in der Antwort der Landtagspräsidentin, die auf den 14. April datiert ist und der dpa vorliegt.

"Das ist eine Bankrotterklärung des Parlamentarismus"

Der FDP-Fraktionschef zeigte kein Verständnis für die Absage. Nach jeder Konferenz der Länder-Regierungschefs habe es eine Sondersitzung gegeben, sagte Rülke am Mittwoch, 21. April. "Und nun greift eine Bundestagsmehrheit nicht nur in die Grundrechte der Menschen, sondern auch in die elementarsten Länderrechte ein und unser Landesparlament soll das nicht interessieren? Das ist eine Bankrotterklärung des Parlamentarismus und ein ganz bedenkliches Zeichen für die Demokratie in unserem Lande."

Baden-Württemberg zieht Notbremse schon

Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle uneinheitlich umsetzten und die Infektionslage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, soll die Notbremse auf Bundesebene gesetzlich verankert werden. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssten Lockerungen dann verpflichtend zurückgenommen werden. Baden-Württemberg wollte nicht warten, bis der Entwurf im Bund beschlossen ist, und hat die Notbremse schon in die neue Corona-Verordnung eingearbeitet. Dazu gehören auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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