Neuausrichtung der Bruchsaler Vereinsförderung

Seit einigen Monaten gelten in Bruchsal aktualisierte neu strukturierte Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten. | Foto: boedefeld1969 - stock.adobe.com
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Bruchsal (kn) Seit einigen Monaten gelten in Bruchsal aktualisierte neu strukturierte Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten. Nach rund 20 Jahren war es aus Sicht von Gemeinderat und Stadtverwaltung an der Zeit, das bisher bestehende Regelwerk grundsätzlich neu zu fassen – mit dem Ziel, so erklärt die Verwaltung in einer Mitteilung, für alle rund 350 bei der Stadt gemeldeten Bruchsaler Vereine und Institutionen möglichst einheitliche Rahmenbedingungen zur Förderung ihrer ehrenamtlichen Aktivitäten zu schaffen.

Grundpauschale von 500 Euro für alle Vereine

Gegliedert in die Hauptteile „Grundförderung“ und „Erweiterte Förderung“ fassen die Richtlinien auf insgesamt 14 Seiten die Möglichkeiten zusammen, die Bruchsaler Vereinen, aber teilweise auch Einzelpersonen, privaten Initiativen und Organisationen offenstehen, um für ihre ehrenamtliche Tätigkeit die finanzielle oder praktische Unterstützung der Stadt Bruchsal zu erhalten. Insbesondere wird die bereits bisher vorgesehene, jedoch nur Teilen des Vereinsspektrums gewährte Grundpauschale von 500 Euro auf sämtliche Bruchsaler Vereine ausgeweitet. Völlig neu sind ein Verwaltungskostenzuschuss, Förderungen von Stellen im Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligen Sozialen Jahr sowie verschiedene Regelungen im Bereich der Anschaffungs- und Investitionskostenzuschüsse.

Antrag auf Förderung muss schriftlich gestellt werden

Breiten Raum nimmt außerdem nach Angaben der Verwaltung die Förderung von öffentlichen Veranstaltungen ein, für die sowohl eine anteilige Deckung von Mietkosten, ein Zuschuss auf Defizite sowie erweiterte Unterstützungen bei der Durchführung von Benefizkonzerten möglich sind. Mit dem deutlich erweiterten Umfang der Förderungen hat sich aber auch das Verfahren verändert: Grundsätzlich gilt fortan, dass alle Zuschüsse – auch die jährliche Grundförderung – ausschließlich auf schriftlichen Antrag gewährt werden und hierfür auch konkrete Fristen gesetzt sind. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage der Stadt Bruchsal abrufbar, ebenso die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpartner in den Bereichen Kultur, Sport, Brauchtum, Rettungswesen, Tierzucht sowie Gartenbau und Naturschutz.

Information:
Alle relevanten Informationen und Formulare sind im Internet zu finden unter www.bruchsal.de/vereine. Zuschüsse zu Investitionskosten sind wegen der erforderlichen Finanzplanung der Stadt Bruchsal bis spätestens 15. Juni für das jeweils kommende Jahr zu beantragen. Im Jahr 2022 gilt, nachdem nun die erforderlichen Formulare nach der Neufassung online bereitgestellt sind, eine Verlängerung bis Freitag, 8. Juli. Zuschüsse zu Investitionskosten sind wegen der erforderlichen Finanzplanung der Stadt Bruchsal bis ebenfalls spätestens 15. Juni für das jeweils kommende Jahr zu beantragen. Im Jahr 2022 gilt aber auch hier die Verlängerung bis Freitag, 8. Juli.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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