Modernisierung des Bürgerhauses
Sulzfeld erhält Fördergelder in Höhe von 292.000 Euro

Foto: AdobeStock

Sulzfeld (red) Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier unterstützt das Land Baden-Württemberg auch in diesem Jahr die nachhaltige Belebung von Stadt- und Ortskernen. Mit dem erfolgreichen Programm, das Teil der Städtebauförderung des Landes ist, werden 2023 in 32 Kommunen Projekte zum Erhalt und zur Entstehung neuer Begegnungsorte in Ortskernen und Quartieren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert.

Bürgerhaus soll zu Kindergarten umgestaltet werden

Ansgar Mayr, CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Bretten, begrüßt, dass in diesem Jahr auch Sulzfeld profitiert: „Ich freue mich, dass Sulzfeld vom Land im Rahmen des Innovationspakts Soziale Integration im Quartier einen Zuschuss in Höhe von 292 000 Euro erhält. Mit der Fördersumme wird die Modernisierung des Bürgerhauses unterstützt, das für eine Nutzung als Kindergarten umgestaltet wird.“ Die Grünen-Abgeordnete im Wahlkreis Andrea Schwarz ergänzt: „Die Förderung hilft der Gemeinde Sulzfeld, mit der Modernisierung im Bestand weiterhin eine attraktive und lebenswerte Gemeinde zu sein.“ Sie teilt weiter mit: „Kita und Bürgerhaus sind dabei soziale Treffpunkte für ganz unterschiedliche Gruppen und tragen so zu einer belebten Ortsmitte bei.“

Erhalt und Schaffung neuer Orte der Begegnung

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat 2022 erstmals den landeseigenen Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) aufgelegt. Er knüpft an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen ist. Seitdem ergänzt er die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung.
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Aufwertung zentraler Grün- und Freiflächen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, die in das Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren abgerufen werden.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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