Windradfreies Kraichtal n.e.V.
Zweite öffentliche Beteiligungsmöglichkeit zu Windenergie-Vorranggebieten in Kraichtal

- In Kraichtal wurden die dunkel markierten Vorranggebiete nach der ersten Beteiligungsrunde entfernt, die hellen blieben erhalten.
- Foto: RVMO
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Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hatte im Rahmen der „Teilfortschreibung Windenergie“ die Öffentlichkeit beteiligt. Im Zeitraum von 12.02. bis 15.03.2024 hatten Bürger/innen die Möglichkeit, sich zu den potenziellen Vorranggebieten für Windenergie (VRG) zu äußern. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Planentwurf sowohl im Text- als auch im Kartenteil überarbeitet (Ergebnis: siehe hier). In seiner Sitzung am 19.03.2025 hat der Planungsausschuss des RVMO eine erneute zweite Offenlage beschlossen. Der Entwurf der Teilfortschreibung wird von 22.04.2025 bis 22.05.2025 öffentlich elektronisch zugänglich gemacht. Während dieser Anhörungsphase haben Bürger/innen die Möglichkeit, sich zu den Inhalten des Planentwurfs und zu den Windenergie-Vorranggebieten konkret und kritisch zu äußern. In Kraichtal wurden die dunkel markierten Vorranggebiete nach der ersten Beteiligungsrunde entfernt, die hellen blieben erhalten (s. Karte). Der Verein Windradfreies Kraichtal n.e.V. appelliert an die Kraichtaler Bevölkerung, sich an dieser Anhörungsphase rege zu beteiligen und die Zukunft mitzugestalten. Unter https://rvmo.raumordnung-online.de/verfahren/wind/public/detail können ab 22.4. Hinweis zu den jeweils geplanten Vorranggebieten eingetragen werden. Ziel: die angedachten Windenergie-Vorranggebiete in Kraichtal auf ein Minimum reduzieren oder ganz vermeiden.
Unsere Hinweise:
- VRG 6 und 75: Vorkommen und Fortpflanzung von geschützten Rot- und Schwarzmilanen
- VRG 6: Verlauf einer NATO-Pipeline
- VRG 5, 6, 8 und 75: Wertvolle Ackerflächen zur Nahrungsproduktion
- VRG 75: Optische Beeinträchtigung und Auswirkung auf das Schloss Gochsheim durch pot. Windkraftanlagen
- VRG 5, 6, 9 und 75: Umzingelung und Überlastung der Teilorte Menzingen, Landshausen und Bahnbrücken durch pot. Windkraftanlagen. Gemäß der „planerischen Leitsätze“ des RVMO soll eine Überlastung von Siedlungen und der Landschaft durch Vorranggebiete vermieden werden.
- VRG 651: Vorkommen von Wildkatzen (durch Sichtung bestätigt). Wertvoller, zusammenhängender Waldbestand.
- VRG 87: Wertvoller Waldbestand und landschaftstypische Weinanbaugebiete.
Autor:Roland Heim aus Region |
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