Neue Förderrichtlinien gelten seit Januar
Vereinsförderung in Oberderdingen angepasst
Oberderdingen (red) Die Vereinslandschaft von Oberderdingen ist breitgefächert, von hoher Bedeutung und schafft wichtige ehrenamtliche Betätigungsfelder für Jung und Alt. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Einheitliche und gerechte Förderung
Um eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erreichen, habe der Gemeinderat in seiner Sitzung im März 2022 erstmals nach mehreren Jahren die Förderrichtlinien für Vereine und Organisationen angepasst, die dann ab April 2022 in Kraft traten.
Förderung auf Antrag
So hat die Stadt Oberderdingen in 2023 insgesamt rund 42.000 Euro als Fördermittel an Vereine ausbezahlt. Gefördert wird auf Antrag, der auf der Homepage der Stadt zu finden ist und bis spätestens 31. Oktober des Jahres eingegangen ist. Es gibt eine Grundförderung, die Jugendförderung, die Nutzung nicht-kommunaler Hallen, Sportgeräte, Arbeits- und Pflegegeräte, Projekte, bauliche Anlagen sowie Jubiläen.
Neue Förderrichtlinien seit 2024 in Kraft
Nach der Praxiserfahrung in 2022 sei eine Evaluierung der Förderrichtlinien durchgeführt worden. Die sich daraus ergebenen Änderungen wurden im Gemeinderat beraten. Die evaluierte Neufassung der Entgeltordnung hatte die Verwaltung den Vereinen bei einer Informationsveranstaltung im September 2023 ausführlich vorgestellt. Die evaluierten Förderrichtlinien sind seit 1. Januar 2024 in Kraft.
Grundförderung richtet sich nach Anzahl der Mitglieder
"Die Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass eine Anpassung bei der Grundförderung erforderlich war. Demnach wird nun eine Grundförderung gewährt, welche sich nach der Zahl der aktiven und passiven Mitglieder richtet", erklärt die Stadt. Des Weiteren würden Vereine und Organisationen mit bis zu hundert Mitgliedern eine pauschale Förderung von 50 Euro im Jahr erhalten.
Anpassung bei Zuschüssen für Instrumente und Geräte
Bei den Zuschüssen für Instrumente, Sportgeräte sowie Arbeits- und Pflegegeräte wurde ebenfalls eine Anpassung vorgenommen. Demnach müssen nun die Kosten je Instrument, Sportgerät beziehungsweise Arbeits- und Pflegegerät bei mindestens 500 Euro (brutto) liegen, wobei der maximale Zuschuss höchstens bei insgesamt 2.000 Euro (brutto) jährlich liegt. Für Bekleidung gilt: Eine Förderung ist nur für Uniformen ohne Werbe- und Sponsorenaufdrucke möglich.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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