Ba-Wü will bundesweit Neuland betreten
Wahlrecht: Auch 16-Jährige Gemeinderäte möglich

Mit einem neuen Wahlrecht für die Städte und Kommunen will Baden-Württemberg bundesweit Neuland betreten und jüngeren Menschen den Weg in die Politik ebnen. | Foto: Angela Rohde - stock.adobe.com
  • Mit einem neuen Wahlrecht für die Städte und Kommunen will Baden-Württemberg bundesweit Neuland betreten und jüngeren Menschen den Weg in die Politik ebnen.
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Stuttgart (dpa/lsw) Mit einem neuen Wahlrecht für die Städte und Kommunen will Baden-Württemberg bundesweit Neuland betreten und jüngeren Menschen den Weg in die Politik ebnen. Das Kabinett hat nach dpa-Informationen am Dienstag entschieden, dass sich auch 16-Jährige bei der nächsten Kommunalwahl als Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte aufstellen und wählen lassen können. Das Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts, die auch das passive Wahlrecht ab 16 einschließt, soll bis März abgeschlossen sein, wie es hieß.

Mehrere Altersgrenzen sollen fallen

Damit setzt die grün-schwarze Regierungskoalition ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Landtag muss aber noch über die Pläne entscheiden. Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht). Altersgrenzen sollen aber nicht nur nach unten geändert werden. Laut Reformpapier soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterkandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist. Zugleich sollen Bewerber für die Rathausspitze künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige.

Wahlreform auch bei Stichwahlen

Die nun im Kabinett beschlossene Wahlreform soll sich auch auf die Stichwahlen auswirken: Nach den Plänen soll es beim zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen geben, wenn künftig im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält. Allerdings kann die Bewerbung nach dem ersten Wahlgang nicht mehr zurückgenommen werden. Bislang ist ein neuer Wahlgang nötig, bei dem auch neue Kandidaten antreten können.

Änderung für mehr Bewerber

Eine weitere Änderung: Um mehr Bewerber für das Bürgermeisteramt zu gewinnen, erhalten ehemalige Beamte, Richter und Landesbeschäftigte ein Rückkehrrecht, ihr Arbeitsplatz wird also freigehalten. Außerdem sollen wohnungslose Menschen in den Gemeinden, Landkreisen oder dem Verband Region Stuttgart analog zum Landtagswahlrecht auch bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen.

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Kraichgau News aus Bretten

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