Hilfreiche Maßnahmen gegen Fuchs und Co.
Wildtiere in Städten und Dörfern im Enzkreis unterwegs
Enzkreis (kn) Wildtiere wie Fuchs, Marder, Dachs, Rehe und sogar Wildschweine erobern zunehmend Städte und Gemeinden. Dabei zeigen die Tiere eine erstaunliche Anpassungsfähigkeit an die Nähe zu den Menschen, halten sich jedoch sehr zum Leidwesen mancher nicht immer an unsere Vorstellungen und Regeln für das Zusammenleben.„Damit sind Mensch-Wildtier-Konflikte vorprogrammiert“, wie Bernhard Brenneis, Wildtierbeauftragter beim Landratsamt Enzkreis, weiß. „Insbesondere Füchse kommen zunehmend in den Siedlungsraum und sorgen so mitunter für schwierige Situationen.“ Um diese zu entschärfen und ihnen vorzubeugen, helfen laut Brenneis verschiedene Maßnahmen.
Kein Katzenfutter draußen stehenlassen
Grundsätzlich dürften die Tiere nicht gefüttert werden. Katzenbesitzer sollten daher darauf achten, dass nachts kein Futter draußen stehen bleibt. Beliebt als Futterquelle sind auch Komposthaufen. Entsprechend sollten diese grundsätzlich abgedeckt sein, damit Wildtiere dort nichts zum Fressen finden. Auch Fallobst unter Obstbäumen im Garten zieht sie an. Deshalb sei es zu empfehlen, dieses regelmäßig einzusammeln und zu entfernen.
Keine Verstecke für Füchse ermöglichen
Damit insbesondere Füchse keine Nahrung und Verstecke in unmittelbarer Nähe der Menschen finden, sollten ebenfalls Schlupflöcher unter Gartenhäusern und an Zäunen möglichst verschlossen werden. Ställe müssten einbruchssicher gestaltet und Hühnerställe mit Freilauf zudem „untergrabsicher“ und „überklettersicher“ gebaut sein, so Brenneis. Ansonsten seien diese Orte auch tagsüber für den Fuchs ein gefundenes Fressen. „Überhaupt ist es keine Seltenheit mehr, einen Fuchs auch am helllichten Tag im Siedlungsraum anzutreffen“, so der Experte. „Der Grund ist einfach: Füchse sind sehr lernfähig und haben erkannt, dass von den Menschen in den Städten und Dörfern keine Gefahr ausgeht. Daher ist es auch kein abnormales Verhalten, wenn der Fuchs nicht sofort flieht, sobald Menschen in seine Nähe kommen.“
Keine Jagd in "Befriedeten Bezirken"
Gejagt werden dürften die Tiere dort aber nicht, denn laut dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sei dies generell in „Befriedeten Bezirken“ nicht erlaubt. „Unter diesen Begriff fallen auch Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und solche, die mit diesen räumlich zusammenhängen oder angrenzen wie Scheunen, Hofräume und Hausgärten. Und auch Friedhofe zählen dazu. Überall dort ruht die Jagd,“ so der Wildtierbeauftragte. Auf Antrag ist jedoch in ganz wenigen Fällen – sozusagen als „Ultima Ratio“ - eine Ausnahmegenehmigung zur Fallenjagd durch die Untere Jagdbehörde möglich.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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