Abkochgebot für Trinkwasser in Zaisenhausen und Kraichtal-Bahnbrücken besteht weiterhin

Das Abkochgebot für Trinkwasser in der Gemeinde Zaisenhausen und der Stadt Kraichtal, Ortsteil Bahnbrücken besteht weiterhin.

Kraichtal-Bahnbrücken/Zaisenhausen (kn/hk) Das Abkochgebot für Trinkwasser in der Gemeinde Zaisenhausen und im Kraichtaler Stadtteil Bahnbrücken besteht weiterhin (wir berichteten). Das hat unter anderem das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über seine Warn-App „NINA“ mitgeteilt. Nachdem am Dienstag, 12. März, eine Trübung des Wassers im Claffenbrunnen festgestellt worden war, hatte das  Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe das Abkochgebot ausgesprochen. Allerdings sei zu keinem Zeitpunkt verunreinigtes Wasser in die Wasserversorgungsnetze abgegeben worden, so das BBK.

Betrieb beider Brunnen erforderlich

Grundsätzlich wird die Wasserversorgung in Zaisenhausen und Bahnbrücken durch zwei Brunnen sichergestellt, die das Wasser in den Hochbehälter leiten. Dort wird es mittels einer UV-Desinfektionsanlage gereinigt, bevor es in die Wassernetze eingespeist wird. Der Hochbehälter kann lediglich Wasser für 24 Stunden bereithalten und speichern. Um die Wasserversorgung in der Gemeinde Zaisenhausen und in Bahnbrücken zu 100 Prozent sicherstellen zu können, ist der Betrieb beider Brunnen erforderlich.

Wasserproben müssen an drei Tagen ohne Auffälligkeiten sein

Aufgrund der festgestellten Trübung wird nun das Wasser aus dem Claffenbrunnen vor der Einleitung in den Hochbehälter als reine Vorsichtsmaßnahme gechlort. In der Zwischenzeit hat die Trübung des Brunnens wieder augenscheinlich abgenommen. Die Chlorung muss allerdings weiter beibehalten werden, bis drei Wasserproben an drei aufeinanderfolgenden Tagen ohne Auffälligkeiten untersucht wurden, so BBK in seiner Meldung. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird durch das Gesundheitsamt die Aufhebung des Abkochgebots erteilt. Bis dahin gilt es weiterhin. Weiterhin gilt, dass das Wasser bis auf Widerruf nur nach mindestens dreiminütigem sprudelndem Abkochen als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Lebensmitteln, zum Waschen von Obst und Gemüse sowie zum Zähneputzen verwendet werden darf.

Folgende Empfehlungen gelten außerdem:

  • Waschmaschinen können ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen betrieben werden.
  • Geschirrspüler sollten bei einer Betriebstemperatur von mindestens 60 Grad Celsius betrieben werden.
  • Das Duschen und Baden ist bei intakter Haut möglich.

In dringenden Fällen erteilt in der Zwischenzeit die Hotline der Gemeindeverwaltung Zaisenhausen weitere Auskünfte unter 07258-910960.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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