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Für energetische Sanierung gibt es Geld dazu oder Steuern zurück
Boni beim Fiskus

Wer seine Heizung erneuert und mit einer Solaranlage kombiniert, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Foto: Wiltrud Zweigler/be.p
  • Wer seine Heizung erneuert und mit einer Solaranlage kombiniert, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Foto: Wiltrud Zweigler/be.p
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(be.p) Seit Januar 2020 gibt es bei energetischer Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum die Wahl zwischen einem Steuerbonus oder aufgestockten staatlichen Förderkrediten. Hintergrund: Nur etwa ein bis zwei Prozent der Wohngebäude werden jährlich bundesweit saniert. Ziel ist das Doppelte. Denn Gebäude sind für etwa 14 Prozent des CO-2-Ausstosses in Deutschland verantwortlich.
Beim Steuerbonus können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro, über drei Jahre beim Finanzamt geltend gemacht werden. In dem Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde, sowie im darauffolgenden Jahr, sind es jeweils bis zu sieben Prozent, maximal 14.000 Euro. Im dritten Jahr sind es noch sechs Prozent, maximal 12.000 Euro. Als Voraussetzung gilt, dass das selbst genutzte Wohneigentum älter als zehn Jahre ist. Für die Sanierung darf es keine anderweitige Förderung geben. Fast alle Arbeiten, die den Energieverbrauch mindern, können abgerechnet werden. Dazu gehören das Dämmen von Dach und Wänden, die Optimierung der Heizung, das Erneuern von Fenstern und Türen, der Einbau einer Lüftungsanlage oder die Ausgaben für einen Energieberater – diese sogar zu 50 Prozent. Um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, muss lediglich eine Fachfirma die Arbeiten ausführen und bescheinigen. Die Begleitung durch einen Energieberater ist nicht notwendig, wenngleich sie sich empfiehlt. Die Möglichkeit, den Steuerbonus zu nutzen, gilt für zehn Jahre. Ausführliches ist im Einkommenssteuergesetz Paragraph 35c zu finden.
Alternativ stellt die KfW unter www.kfw.de in ihrem Förderprogramm „Energieeffizient bauen und Sanieren“ mehr Geld zur Verfügung. Die Tilgungs- und Investitionszuschüsse steigen auf 48.000 Euro, die Kreditsumme auf maximal 120.000 Euro. Für den Kredit benötigt der Hausbesitzer eine Bank, die diesen durchleitet. Eine Übersicht ist im Heft 4/2020 von Finanztest zu finden. Um die KfW-Förderung zu erhalten, müssen die Arbeiten von einem Energie-Fachmann betreut werden.
Speziell für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bafa, eine Option. Sie hat ihr Marktanreizprogramm verbessert und bezuschusst nun zum Beispiel Pelletheizungen und Wärmepumpen bis zu 35 Prozent. Ersetzt solch eine neue Anlage eine alte Ölheizung, kommen noch einmal zehn Prozent hinzu, so dass fast die Hälfte der Kosten übernommen wird. Dazu zählen auch die Entsorgung des alten Tanks oder die Sanierung des Schornsteins. Technische Mindestanforderungen und Details sind unter www.bafa.de nachzulesen. Pro Wohneinheit liegt die Fördergrenze bei 50.000 Euro.
Welche Variante man in Anspruch nimmt, sollte man vor Beginn der Arbeiten entscheiden. Während der Bonus noch im Nachhinein über die Steuererklärung einzuholen ist, müssen Fördermittel beantragt werden, bevor es losgeht. Beispielrechnungen von Finanztest ergaben, dass bei größeren Vorhaben die Fördertöpfe attraktiver sein können. Daher sollte man als Allererstes mit einem Energieberater sprechen. Er weiß, was in welcher Reihenfolge zu erledigen ist und ob weitere Finanzierungshilfen, wie beispielsweise ein Bausparvertrag, einzubinden sind. Bausparkassen bieten außerdem für Summen bis zu 30.000 Euro so genannte Blankodarlehen an, für die sie auf eine Eintragung im Grundbuch verzichten. Unter www.bausparkassen.de sind Details beschrieben. Auch www.test.de und www.energie-experten.org habenInformationen ins Netz gestellt.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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