Die novellierte Prämie gilt auch für bestehende Verträge
Bonus für die Immobilie
Berlin (be.p) Wer für eine Immobilie spart, ist gut beraten, sich zu informieren, welche Sparformen der Staat begünstigt.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie können Bausparer bekommen, wenn sie ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Seit Jahresbeginn gelten höhere Grenzen und eine höhere Förderquote. Anspruch besteht, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 35.000/70.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) liegt. Einzahlungen in einen Bausparvertrag honoriert der Staat mit zehn Prozent Prämie für maximal 700/1.400 Euro (allein stehend/verheiratet). Das sind für Alleinstehende maximal 70 Euro im Jahr. Die neue Prämie gilt auch für bestehende Verträge.
Arbeitnehmersparzulage
Die Sparzulage können Arbeitnehmer erhalten, die die vermögenswirksamen Leistungen von ihrem Arbeitgeber in einem Bausparvertrag anlegen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17.900 Euro (verheiratet: 35.800 Euro) liegt. Es gibt neun Prozent Zulage für maximal 470 Euro, die in den Bausparvertrag eingezahlt wurden, also 42,30 Euro (alleinstehend).
Riester-Bausparvertrag
Wer die Riester-Zulagen oder eventuelle Steuervorteile bekommen will, braucht einen zertifizierten Bausparvertrag. Die höchstmöglichen Zulagen bekommt, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttos minus der Zulagen einzahlt. Maximal 2.100 Euro an Beiträgen lassen sich jährlich steuerlich geltend machen. Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile gibt es in Spar- und Darlehensphase des Bausparvertrages. Alternativ kann ein Riester-Darlehen zur Finanzierung genutzt werden. Es wird von Bausparkassen und einigen Banken angeboten.
Wer doch nicht bauen oder kaufen will, verzichtet auf das Darlehen und bekommt sein Guthaben plus Förderung zu Beginn des Ruhestandes als Geldrente ausgezahlt. Die Riester-Rente muss im Alter versteuert werden - sowohl die Geld- als auch die Eigenheimrente. (be.p)
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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