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Die fünf rechtlichen und finanziellen Schritte zu den eigenen vier Wänden
Das Traumobjekt entdeckt - und dann?

Bis sie die Schlüssel endlich in der Hand halten, müssen Hausbesitzer in spe einiges beachten. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/AdobeStock - LIGHTFIELD STUDIOS
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  • Bis sie die Schlüssel endlich in der Hand halten, müssen Hausbesitzer in spe einiges beachten. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/AdobeStock - LIGHTFIELD STUDIOS
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(djd). Die Bauzinsen bleiben auf einem niedrigen Niveau, die Corona-Pandemie hat zudem bei vielen Menschen den Wunsch nach den eigenen Wänden verstärkt oder geweckt: Der Immobilienmarkt in vielen deutschen Regionen boomt. Ist das passende Objekt gefunden, müssen Wohnungs- oder Hausbesitzer in spe jedoch einiges beachten.

1. An die Kaufnebenkosten denken
"Zum Kaufpreis für das Haus oder die Eigentumswohnung kommen noch diverse Kaufnebenkosten für die Grunderwerbsteuer, die Maklerprovision und den Notar hinzu", erklärt Rechtsanwalt Thiemo Loof von der Kanzlei Kahlert Padberg in Hamm/Westfalen und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Insgesamt können sich diese je nach Objekt und Bundesland auf bis zu 13 Prozent des Immobilien-Kaufpreises belaufen. Im Hinblick auf die Maklerprovision gilt seit Ende 2020: Derjenige, der den Makler beauftragt, muss mindestens 50 Prozent der Provision tragen.

2. Finanzierungszusage von der Bank beschaffen
Ist die Entscheidung für das Wunschobjekt getroffen, wird das Kaufprojekt einer Bank vorgestellt. "Zu den benötigten Unterlagen gehören Daten zur Lage, zur Größe, zum Zustand der Immobilie und zum Kaufpreis sowie Einkommensnachweise und Informationen zu Sicherheiten wie Eigenkapital, bereits vorhandene Immobilien oder eine Lebensversicherung", so Loof. Anschließend erteilt das Kreditinstitut in der Regel innerhalb weniger Tage eine Finanzierungszusage. Wichtig: Eine Finanzierungsbestätigung darf nicht mit einem verbindlichen Darlehensvertrag verwechselt werden.

3. Notartermin vereinbaren
Bei der Terminvereinbarung mit dem Notar sollte man darauf achten, dass zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrags und dem Notartermin möglichst nicht mehr als zwei Wochen liegen. Denn: Platzt der Termin aus irgendeinem Grund, hat der Kreditnehmer dann in der Regel die Möglichkeit, den Darlehensvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu widerrufen.

4. Notartermin durchführen
Beim Notartermin sollte man sich nicht scheuen, den Immobilienkaufvertrag gründlich zu lesen und offene Fragen mit dem Notar zu klären. Neuer Eigentümer wird man aber erst mit der Eintragung im Grundbuch.

5. Kaufpreis zahlen
Im Anschluss an die Unterzeichnung des Kaufvertrags überweist der Käufer den Kaufpreis. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Käufer beauftragt seine Bank, den Betrag direkt an den Verkäufer zu überweisen. Oder er überweist zunächst auf ein Treuhänderkonto, das durch einen Notar verwaltet wird. Von dort fließt das Geld an den Käufer. Dies gilt als die sicherste Form für die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts. "Nach Zahlung des Kaufpreises wird die Änderung des Grundbuchs vorgenommen", so Thiemo Loof.

Bis sie die Schlüssel endlich in der Hand halten, müssen Hausbesitzer in spe einiges beachten. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/AdobeStock - LIGHTFIELD STUDIOS
"Zum Kaufpreis für das Haus oder die Eigentumswohnung kommen noch diverse Kaufnebenkosten für die Grunderwerbsteuer, die Maklerprovision und den Notar hinzu", gibt Rechtsanwalt Thiemo Loof von der Kanzlei Kahlert Padberg in Hamm/Westfalen zu bedenken. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/Rene 'Golz
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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