23-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
Hinterlistiger Angriff bei Faschingsfeier in Sulzfeld

Im Gerichtsverfahren um eine gefährliche Körperverletzung wurde ein 23-Jähriger aus Maulbronn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.  | Foto: kuna
  • Im Gerichtsverfahren um eine gefährliche Körperverletzung wurde ein 23-Jähriger aus Maulbronn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.
  • Foto: kuna
  • hochgeladen von Kathrin Kuna

Sulzfeld/Bretten (kuna) Im Gerichtsverfahren um eine gefährliche Körperverletzung wurde am Donnerstag, 22. August, ein 23-Jähriger aus Maulbronn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hat laut Richter David Scheuver bei einer Faschingsveranstaltung in Sulzfeld aus Hinterlist und mit massiver Gewalt auf einen 25-Jährigen eingeschlagen. Nach mehreren Zeugenaussagen ergab sich eigentlich ein eindeutiges Bild – bis ein Bekannter des Angeklagten mit seiner Darstellung für Verwirrung sorgte.

Junges Paar will Party verlassen

In der Nacht auf Sonntag, 11. Februar, war der Geschädigte aus Eisingen mit seiner Freundin eigentlich schon auf dem Sprung und wollte die Faschingsfeier in der Ravensburghalle verlassen. „Ich war müde und wir wollten nach Hause“, erklärte er vor Gericht. Nach dem Rauchen sei das Paar mit einem Bekannten kurz wieder in den Eingangsbereich gegangen, wo es zum Gespräch mit dem Angeklagten kam. Dieser war dem Geschädigten bisher völlig unbekannt gewesen.

Abfälliger Kommentar fällt

An den genauen Gesprächsinhalt konnte sich keiner mehr erinnern. Nach Angaben des Geschädigten soll jedoch einen abfälliger, möglicherweise sexistischer, Kommentar durch den Angeklagten in Richtung seiner 20-jährigen Freundin gefallen sein. Er sei jedoch nicht auf Stress aus gewesen, erläuterte der Geschädigte. Daher sei er auch darauf eingegangen, als der Angeklagte ihm die Hand reichte – vermeintlich als Geste der Versöhnung. 

Geschädigter wird bewusstlos

Der Handschlag war ein wichtiges Detail für den Richter: Nutzte der Angeklagte diesen als Hinterhalt, um den jungen Mann an sich heranzuziehen und dann mit beiden Fäusten brutal auf ihn einzuschlagen? Die Klinikbefunde listen jedenfalls mehrere Verletzungen in unterschiedlichen Körperregionen auf: Schädelprellungen ersten Grades, Verstauchungen an der Halswirbelsäule und den Lendenwirbeln. Der 25-Jährige wurde nach dem Angriff zudem für mehrere Sekunden bewusstlos. In derselben Nacht habe er außerdem "eine ganz schlimme Panikattacke" gehabt, berichtete er, und am nächsten Tag aufgrund von Übelkeit nichts essen können.

"Blöderweise habe ich ihm die Hand gereicht"

Auf der Arbeit fiel der 25-Jährige dann für einen Tag aus. Noch heute leide er unter Schmerzen am unteren Rücken und besuche daher eine Physiotherapie. "Blöderweise habe ich ihm die Hand gereicht, statt einfach wegzugehen", lautete sein Fazit.

Richter verweist auf psychische Folgeschäden

Auch die psychischen Folgeschäden waren für Richter Scheuver nicht unerheblich. So erklärten sowohl der Geschädigte als auch seine Freundin – die ebenfalls einen Schlag abbekam –, dass sie große Veranstaltungen mittlerweile meiden. Die Schläge seien so überraschend gewesen, dass er nun immer davon ausgehen müsse, aus dem Hinterhalt angegriffen werden zu können, so der Geschädigte. 

Bekannter des Angeklagten mit ganz anderer Geschichte

Völlig diametral erschien dann die Aussage eines Bekannten des Angeklagten, der eine ganz andere Situation wahrgenommen haben will: Der 23-Jährige habe beobachtet, dass der Geschädigte die Hand auf die Schulter des Angeklagten gelegt, sie dann zurückgezogen und zum Stoß ausgeholt habe, schilderte er. Er sei daraufhin losgesprintet und wollte dazwischen gehen, doch die Security habe die Situation bereits aufgelöst.

Zeuge "wie aus dem Hut gezaubert"

Diese Darstellung löste bei Staatsanwalt Alexander Baumann erhebliche Zweifel aus. Der Zeuge komme „wie aus dem Hut gezaubert“, meinte er. Hat er die Geschichte nur erfunden, um einem Freund aus der Klemme zu helfen? Dieser Verdacht erhärtete sich auch angesichts der Tatsache, dass seine Aussage nicht in dem polizeilichen Vermerk auftaucht, der vor Ort aufgenommen wurde. Der Staatsanwalt plädierte daher dafür, ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage einzuleiten. Dies könne eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen, stellte er klar. 

Bekannter des Angeklagten bleibt als einziger Zeuge im Saal

Während die übrigen Zeugen den Saal nach ihrer Aussage wieder verließen, nahm der Bekannte des Angeklagten noch in den Zuschauerreihen Platz und verfolgte den weiteren Prozess. Dem Geschädigten dagegen war die Begegnung mit dem Angeklagten sichtlich unangenehm, weshalb er den Saal schnellstmöglich wieder verließ.

Richter lässt sich nicht beirren

Das Urteil fiel auch trotz des Intermezzos eindeutig aus: Zwar seien die Schläge vermutlich nicht völlig grundlos gewesen. Möglicherweise habe der Geschädigte als Reaktion auf den abwertenden Kommentar "etwas flapsiger" ausgeführt, dass er sie in Ruhe mögen lasse, was den Täter provozierte. Die massive Gewalteinwirkung, die Vielzahl an Verletzungsfolgen und die vorgetäuschte Versöhnungsgeste waren dann jedoch ausschlaggebend für die Einordnung als gefährliche Körperverletzung.

Sieben Monate auf Bewährung

Das Urteil sieht daher neben der Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und einer Bewährungszeit von zwei Jahren auch eine Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie den Nachweis eines Anti-Aggressions-Trainings vor. 

Zu Gunsten des Täters stünde lediglich, dass er bis dato nicht vorbestraft war und er noch vor Ort der Polizei gesagt habe, dass es ihm leid tue – was als Teilgeständnis interpretiert wurde. Auch spreche der Wert von zwei Promille für eine alkoholisierte Enthemmung. Zulasten des jungen Mannes sprach die massive Gewalteinwirkung und die Hinterlistigkeit durch die vorgetäuschte Versöhnungsgeste.

Autor:

Kathrin Kuna aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.