Beschwerde der AfD zurückgewiesen
Gericht billigt Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz
Mannheim (dpa/lsw) Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und eine entsprechende Beschwerde der AfD dagegen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als rechtsextremistischen Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die...