Tod nach Drogenkonsum
Junger Mann verstirbt in Brettener Privatwohnung

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung, wonach es am Peter-und-Paul-Wochenende in Bretten zu einem Todesfall im Zusammenhang mit Drogen gekommen sei, hat die Brettener Woche/kraichgau.news bei der Polizei nach den Hintergründen gefragt.  | Foto: Racle Fotodesign - stock.adobe.com
  • Nach Hinweisen aus der Bevölkerung, wonach es am Peter-und-Paul-Wochenende in Bretten zu einem Todesfall im Zusammenhang mit Drogen gekommen sei, hat die Brettener Woche/kraichgau.news bei der Polizei nach den Hintergründen gefragt.
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Bretten (ger) Nach Hinweisen aus der Bevölkerung, wonach es am Peter-und-Paul-Wochenende in Bretten zu einem Todesfall sowie zu weiteren medizinischen Notfällen im Zusammenhang mit Drogen gekommen sei, hat die Brettener Woche/kraichgau.news bei der Polizei nach den Hintergründen gefragt. Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Karlsruhe erklärte daraufhin, dass bereits in der Nacht auf 2. Juli ein 23-jähriger Mann offenbar nach dem Konsum von Betäubungsmitteln in einer Privatwohnung in Bretten verstorben sei. Das Kriminalkommissariat Bruchsal ermittle in diesem Zusammenhang unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Mehrere Personen "wegen Betäubungsmittelintoxikation" in Klinik

Außerdem teilte die Sprecherin mit, dass sich „nach dem Versterben des jungen Mannes am Folgetag wohl mehrere Personen“ in derselben Privatwohnung getroffen und dort gemeinsam Betäubungsmittel konsumiert hätten. „In der Folge wurden aus der Gruppe mehrere Personen wegen des Verdachts auf Betäubungsmittelintoxikation in ein Krankenhaus eingeliefert.“ Konkrete Erkenntnisse zur Herkunft der konsumierten Betäubungsmittel lägen der Polizei derzeit nicht vor, erklärte die Polizei-Sprecherin. Um welche Drogen es sich gehandelt hat, wollte die Sprecherin „aufgrund der laufenden Ermittlungen“ ebenfalls nicht beantworten, auch nicht, in welchem Zusammenhang die Vorfälle miteinander stehen.

Verdacht gegen einen Anwesenden

Warum die Öffentlichkeit von den Vorfällen nicht in Kenntnis gesetzt wurde, begründete die Sprecherin damit, dass „die ersten Todesfallermittlungen zunächst keine zuverlässige Aussage über die näheren Todesumstände sowie ein mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten dritter Personen“ zugelassen hätten. Erst im Rahmen der weitergehenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen habe sich „eine Verdachtslage gegen einen der Anwesenden“ ergeben. Da gegen diesen jedoch kein dringender Tatverdacht vorliege und sich der Todesfall „in einer Privatwohnung ohne Außenwirkung“ ereignet hatte, „wurde seitens der Pressestelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe auf eine proaktive Berichterstattung verzichtet“.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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