Ab Samstag, 12. Dezember, gelten diese neuen Regelungen
Verschärfte Corona-Regeln für Baden-Württemberg

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Region (kn) Ab Samstag, 12. Dezember gelten vier Wochen lang verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Neu sind die Ausgangsbeschränkungen für ganz Baden-Württemberg. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist grundsätzlich nur noch aus "triftigen Gründen" erlaubt. Ab 20 Uhr gelten noch strengere Regeln.

Ausgangsbeschränkungen bei Nacht

In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr darf sich außerhalb der eigenen Wohnung nur aufhalten, wer:

  • in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember private Feiern besucht.
  • berufliche Tätigkeiten ausübt.
  • medizinische oder veterinärmedizinische Leistungen beansprucht.
  • unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige begleitet.
  • sterbende und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen begleitet.
  • Tiere versorgt oder Gassi geht.
  • Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs besucht.
  • Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen, besucht.

Ausgangsbeschränkungen bei Tag

Zwischen 5 und 20 Uhr gelten ebenfalls die oben genannten Gründen für die Nachtstunden. Zusätzlich gelten die folgenden Gründe, um sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft (ausschließlich alleine, mit einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden Person, oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts).
  •  Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
  •  Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.
  •  Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Ausschank- und Konsumverbot von alkoholischen Getränken

Die Erfahrung der vergangenen Wochen habe gezeigt, so die Landesregierung in einer Erklärung, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen sei. Daher gilt ab dem 12. Dezember an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Weitere Maßnahmen sollen kommen

Diese Maßnahmen ergreife Baden-Württemberg im Vorgriff auf die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am Sonntag, 13. Dezember. Dort werde sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür einsetzen, das ab der kommenden Woche bundesweit weitere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  •  Friseure, Barbershops und Solarien sollen ebenfalls schließen.
  •  In Sportstätten und Schwimmbädern soll Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Amateurindividualsport untersagt werden. Das betrifft öffentliche und private Sportanlagen, Bolzplätze und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang.
  •  Der Einzelhandel soll keine besonderen Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, mehr durchführen dürfen. Das betrifft etwa Ausverkäufe, Sonntagsöffnungen oder Aktionen wie Late Night-Shopping.
  •  Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll nur nach vorherigen negativen Antigen-Test und mit einer FFP2-Maske erlaubt sein.

Plädoyer für strikten Lockdown nach Weihnachten

Zudem werde der Ministerpräsident dafür plädieren, spätestens nach Weihnachten, für das Land einen strikten Lockdown zu verhängen. „Wir müssen die Zahl der Neuinfektionen schnell und radikal runterdrücken. Von einer derzeitigen Inzidenz von 169 in Baden-Württemberg müssen wir zumindest in Sichtweite einer Inzidenz von 50 kommen. Nur dann können wir die Kontakte wieder nachverfolgen und die Kontrolle über das Virus zurückgewinnen. Das geht nur mit harten, radikalen Maßnahmen“, betonte Kretschmann.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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