Badewelt Bretten
Freibad öffnet voraussichtlich am Donnerstag, 3. Juni
Bretten (kn) Das Freibad der Badewelt Bretten wird, sofern es bei den aktuell niedrigen Inzidenzzahlen bleibt, am Donnerstag, 3. Juni, seine Pforten wieder öffnen, teilt die Stadt Bretten mit. Ab Öffnungsstufe 2 - bei Inzidenz unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen -, die voraussichtlich am 5. Juni erreicht wird, ist die zusätzliche Öffnung als Kombibad (Freibad und Hallenbad) möglich.
Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete
Feste Zeitfenster für den Besuch, sogenannte Time-Slots, wird es keine mehr geben. Eintrittskarten können direkt vor Ort erworben werden, wobei nur Besucher eingelassen werden, die beim Betreten über eine ärztliche Bescheinigung oder ein qualifiziertes Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument zu erbringen und beim Betreten des Badegeländes dem Betreiber vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testerfordernis ausgenommen. Geimpfte oder Genese müssen aktuell keinen zusätzlichen negativen Corona-Test nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen. Diese sind auf der Homepage www.badewelt-bretten.de zu finden.
Testzentrum vor der Badewelt
Ab 3. Juni wird außerdem ein Testzentrum für die Badegäste vor dem Eingangsbereich der Badewelt Bretten eingerichtet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die Kapazitäten des Testzentrums sind jedoch begrenzt, es muss gegebenenfalls mit Wartezeiten gerechnet werden. In jedem Fall müssen die Kontaktdaten angegeben und ein medizinischer Mund- und Nasenschutz auf dem Parkplatz, im Zugangsbereich und auf dem gesamten Gelände der Badewelt Bretten (außer im Wasser, auf dem direkten Weg in die Schwimmbecken und auf dem persönlichen Liegeplatz) getragen sowie ein Mindestabstand zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, von 1,5 Metern eingehalten werden. Im Freibadbereich sind die Duschräume wegen des geringen Platzangebotes nicht in Betrieb. Vor dem Schwimmen können sich Badegäste aber an den Freiluftduschen abkühlen. Im Hallenbereich sind die Duschräume mit einer eingeschränkten Nutzerzahl in Betrieb. Rutschen, Massagedüsen und ähnliches sind aktuell geschlossen. Sofern eine direkte Überwachung der Anlagen gewährleistet werden kann, werden diese durch das Aufsichtspersonal geöffnet und kontrolliert. Es besteht grundsätzliche keine Garantie für die Nutzung dieser Badeinrichtungen.
Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
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