Peter-und-Paul-Fest: Keine Parkplätze auf dem Viehmarkt

Anderes als im aktuellen Amtsblatt der Stadt Bretten vom 20. Juni vermeldet, wird der Parkplatz Gewerbeschule (Viehmarkt) während des Peter-und-Paul-Festes nicht als Parkraum zur Verfügung stehen.

Bretten (pa) Anderes als im aktuellen Amtsblatt der Stadt Bretten vom 20. Juni vermeldet, wird der Parkplatz Gewerbeschule (Viehmarkt) während des Peter-und-Paul-Festes nicht als Parkraum zur Verfügung stehen. Das hat die Stadt nun mitgeteilt. Die Stadt bittet den Fehler im Bericht „Peter-und-Paul-Fest 2018: Straßenverkehrsveränderungen“ zu entschuldigen und weist daraufhin, dass während des Festes die folgenden Parkplätze zur Verfügung stehen: 

  • Wertheimer / Hagebaumarkt (Pforzheimer Str.) 
  • Kaufland (Melanchthonstraße) 
  • Lidl 
  • Neff (Ruiter Straße) 
  • Sauter (Weißhofer Straße) 
  • Seeburger (Edisonstraße) 
  • Stork (Melanchthonstraße) 
  • VHS –Außenstelle (Carl-Benz-Straße) 
  • Volksbank (Silcherweg) 
  • ZG Raiffeisenmarkt (Wilhelmstraße)

Nicht zur Verfügung stehen alle Parkplätze rund um das Brettener Rathaus. Behindertenparkplätze gibt es auf der Pforzheimer Straße (Höhe Einmündung Georg-Wörner- Straße), Motorradparkplätze sind in den Busbuchten vor dem Melanchthongymnasium beziehungsweise vor der Hebelschule verfügbar. 

Situation in den Tiefgaragen 

Die Tiefgarage Pfluggasse kann für „Berechtigte“ aufgrund der Sperrung der Pfluggasse ab Donnerstag, 28. Juni, nur noch über die Friedrichstraße angefahren werden. Für die Kurzparker ist die Tiefgarage daher vom 28. Juni bis einschließlich 2. Juli geschlossen. Die Tiefgaragen Löwenhof und Engelsberg sind ab Freitag, 29. Juni bis einschließlich 2. Juli für Kurzparker geschlossen.Am 3. Juli sind alle Tiefgaragen wieder für Kurzparker geöffnet. Für Kurzparker und Kunden der Innenstadt besteht zudem die Möglichkeit, in der Straße Am Engelsberg zwischen der Einmündung des Promenadenweges und der Zufahrt zur Tiefgarage Engelsberg noch bis Freitag, 29. Juni, 20 Uhr zu parken. Ab Freitag, 29. Juni treten anschließend die ausgewiesenen Brandschutzzonen in Kraft, so dass parkende Fahrzeuge daher abgeschleppt werden müssen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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