Stressfrei durch den Zoll
Tipps für Reisende in der Urlaubszeit

Sommer, Sonne, gute Laune - damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub auch beim Weg durch den Zoll ohne böse Überraschungen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten. | Foto: Zollverwaltung
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Karlsruhe (red) Sommer, Sonne, gute Laune - damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub auch beim Weg durch den Zoll ohne böse Überraschungen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten.
So dürfen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und aus Sondergebieten (zum Beispiel Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.
"Es ist ratsam, sich vorab im Netz unter zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte!", erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hautzollamt Karlsruhe.

Was gilt es grundsätzlich zu beachten?

Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Waren, für die eine besondere Mengengrenze (zum Beispiel Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.
Außerdem ist zu beachten, dass, sofern Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr mitgeführt werden, diese beim Zoll angemeldet werden müssen.

Finger weg von Verbotenem!

Von Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Gegenständen, die gegebenenfalls unters deutsche Waffenrecht fallen, gefälschter Markenware, ausländischen Kulturgütern, bestimmten Lebens- und Arzneimitteln sollte man ganz die Finger lassen. Hier drohen unter unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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