Leichtes Schuhwerk kann Teil des Versicherungsschutzes kosten
Ampnet Im Sommer bevorzugen die meisten Menschen leichte und luftige Bekleidung. Für viele gehört dazu auch offenes Schuhwerk, etwa in Form von Sandalen, Badelatschen oder den so genannten Flip-Flops. So bequem diese sein mögen, eignen sie sich auch zum Autofahren? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht zwar bezüglich der Fußbekleidung keine Vorgaben, somit wären auch High Heels und Flip-Flops grundsätzlich nicht verboten.
Doch bei einem Unfall kann es unangenehme Konsequenzen haben, wenn man mit solchen Schuhformen am Steuer saß. Denn dann droht eine Teilschuld, weil man der Sorgfaltspflicht nicht genügt hat, warnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg.Wegen der fehlenden Vorschriften der StVO zur Fußbekleidung beim Autofahren muss also grundsätzlich niemand, der mit Schläppchen, Hochhackigen oder auch barfuß Auto fährt, bei einer Verkehrskontrolle mit Schwierigkeiten rechnen. Doch schon bei Berufskraftfahrern ändert sich diese Sachlage: Sie müssen festes Schuhwerk tragen. Das bestimmen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Sicherheitsexperten legen aber auch Autofahrern, die nicht gewerbsmäßig am Steuer sitzen, nahe, dabei von allzu locker sitzendem Schuhwerk abzusehen. Denn diese geben dem Fuß nicht ausreichend Halt, wenn dieser besonders benötigt wird – wie etwa bei einer Vollbremsung. Dann kann man, wenn es darauf ankommt, nicht ausreichend kräftig bremsen. Zudem besteht bei Schlappen oder Flip-Flops immer auch die Gefahr, beim Fahren mit den Füßen von einem Pedal abzurutschen. Das kann ebenfalls riskante Situationen heraufbeschwören.Die Vorgabe festen Schuhwerks für Berufsfahrer sollten sich deshalb auch Privatpersonen am Steuer zu eigen machen, empfiehlt das Goslar Institut. Zumal ihnen bei einem Unfall nicht nur ein Bußgeld droht, wenn sie mit ungeeigneten Schuhen unterwegs waren. Wer deswegen einen Unfall verursacht, muss nicht nur eine Geldbuße befürchten, weil der Fahrer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkam und fahrlässig handelte. Auch bei der Schadensregulierung mit Versicherungen kann es in einem solchen Fall Ärger geben.Wenn die zum Fahren ungeeigneten Schuhe den Unfallhergang nachweislich stark beeinflusst oder den Unfall gar herbeigeführt haben, kann es passieren, dass die eigene Vollkaskoversicherung ihre Leistungen kürzt, gegebenenfalls erheblich oder sogar ganz verweigert. Dagegen werden Schäden, die bei einem solchen Unfall bei Dritten entstanden sind, von der Kfz-Haftpflicht uneingeschränkt abgedeckt. Aber auch unabhängig von den möglichen finanziellen Folgen, raten die Versicherer allen Kraftfahrern, sich des unnötigen Risikos bewusst zu sein, das Badelatschen und Co. beim Führen eines Fahrzeugs bedeuten können.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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