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Erste-Hilfe-Ausrüstung schnell griffbereit halten
Verbandskasten benötigt Updates

Wer die Verantwortung trägt, muss nicht nur schwere Koffer schleppen. Der Verbandkasten im Auto verlangt nach regelmäßigem Checkup. Foto: Goslar Institut/Huk Coburg/mid/ak
  • Wer die Verantwortung trägt, muss nicht nur schwere Koffer schleppen. Der Verbandkasten im Auto verlangt nach regelmäßigem Checkup. Foto: Goslar Institut/Huk Coburg/mid/ak
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(mid/ak) Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt in Ihren Verbandskasten geschaut? In vielen älteren Autos befinden sich diese Boxen seit Jahren, ohne überprüft zu werden. Oft ist dann das Verfallsdatum der Utensilien abgelaufen. Bei einer Verkehrskontrolle könnte es deshalb Ärger geben.
Laut Paragraph 35h der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Autofahrer einen Verbandskasten mitzuführen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt oder wer mit einem veralteten Verbandskasten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Auch zum Inhalt der Verbandskästen macht die StVO genaue Vorgaben: Seit 2014 dürfen nur noch solche verkauft werden, die der DIN-Norm Nr. 13164 genügen. Dazu gehören neben anderen Inhalten genau vorgeschriebene Heftpflaster, Verbandpäckchen, Wundschnellverbände, Kompressen und Fixierbinden, ferner Verbandtücher, Dreiecktücher, eine Rettungsdecke, Feuchttücher, Einmalhandschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung.
Dass die Bestandteile eines ordnungsgemäß ausgestatteten Verbandskastens ein Verfallsdatum haben hängt damit zusammen, dass die Materialien, die steril sein müssen, dies auch bleiben sollen. In der Regel ist ein neu erstandener Verbandskasten vier Jahre haltbar. Nach dieser Zeit sollte er durch einen neuen ersetzt werden.
Um im Notfall schnell helfen zu können, sollten Autofahrer nicht nur regelmäßig überprüfen, dass ihr Verbandskasten den Vorschriften entspricht und nicht überaltert ist. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss bei Bedarf auch schnell griffbereit sein. Denn wer erst seinen Kofferraum ausräumen muss, um an die Erste-Hilfe-Utensilien zu gelangen, verliert möglicherweise wertvolle Zeit.
Nicht in einem Kfz-Verbandskasten aufbewahrt werden sollten Medikamente jeder Art, auch keine Salben oder Schmerzmittel. Denn für die medikamentöse Behandlung eines Unfallopfers sind die professionellen Rettungskräfte zuständig. Um für den Notfall selbst gut gerüstet zu sein, empfiehlt es sich stattdessen, von Zeit zu Zeit seine Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem entsprechenden Kurs aufzufrischen.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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