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Urlaub mit dem Auto
Was im Ausland zu beachten ist

Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung im Ausland. | Foto: ACV/Sven-stock.adobe.com/Sven Brandenburg/mid/ak-o
  • Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung im Ausland.
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(mid/ak-o) Wenn es im Ausland zu einem Unfall oder einer Panne kommt, kann dies Reisende vor besondere Herausforderungen stellen.
Ein gründlicher Check des Fahrzeugs vor Reiseantritt kann viele Pannen verhindern. Dazu gehört die Überprüfung von Scheinwerfern, Batterie, Zündkerzen, Ölstand, Reifendruck und Profiltiefe. Zudem sollten Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten für alle Insassen an Bord sein.
Wichtige Dokumente wie Pässe und Notfallkontakte sollten griffbereit sein. Die Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) weist eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nach und erleichtert im Ernstfall die Schadensabwicklung.
Bei Unfällen im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich. Neben der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch eine Auslandsschadenschutz-Versicherung in Betracht gezogen werden. Diese deckt zusätzliche Kosten ab, die bei Unfällen im Ausland entstehen können.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls gilt es, die Unfallstelle absichern. Dazu gehört, die Warnblinkanlage einzuschalten, das Fahrzeug – wenn möglich – auf den Seitenstreifen oder in eine Parkbucht zu lenken, und vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anzuziehen. Das Warndreieck sollte in ausreichendem Abstand aufgestellt werden. Zudem sollte die Beleuchtung des Fahrzeugs tagsüber und nachts eingeschaltet sein. Sollte bei einem Unfall jemand verletzt worden sein, muss Erste Hilfe geleistet werden und bei schweren Verletzungen der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Die Notrufnummer 112 gilt europaweit.
Auch wenn es bei einem Unfall nur zu Sachschäden gekommen ist, sollte die Polizei benachrichtigt werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann. Oft ist eine polizeiliche Unfallaufnahme Voraussetzung für einen späteren Schadensersatz. Eine umfassende Dokumentation des Unfalls oder der Panne erleichtert die spätere Schadensregulierung.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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