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Straßenverkehr aktuell
Was tun bei Steinschlag?

txn. Ein kleiner Stein oder etwas Rollsplitt reichen häufig aus, um Schäden in der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Die Kosten für Glasreparaturen übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung. txn-Foto: lesik/123rf/Itzehoer Versicherungen | Foto: lesik/123rf/Itzehoer Versicherungen
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txn. Welcher Autofahrer kennt es nicht? Steinchen, die während des Fahrens gegen die Windschutzscheibe prallen – ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“, vor dem kein Fahrzeuglenker gefeit ist. Besonders im Winter, wenn Rollsplitt gegen Schnee und Eis auf der Fahrbahn liegt, ist die Gefahr von Steinschlag nicht zu unterschätzen. Dabei sind neben den Scheinwerfern besonders oft Windschutzscheiben betroffen.
„Mit mehr als zwei Millionen Schäden an Autoverglasungen pro Jahr zählt Steinschlag in Deutschland zu den häufigsten Versicherungsschäden“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen.
Wer Schäden auf seiner Windschutzscheibe entdeckt, sollte zeitnah eine Autoreparaturwerkstätte aufsuchen. Denn schon kleine Blessuren und Risse können sich schnell vergrößern und die Autoscheibe irreversibel beschädigen. Ob es bei einer Glasreparatur bleibt oder die gesamte Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss, hängt neben der Größe des Schadens auch davon ab, an welcher Stelle sich der Steinschlag befindet. Schäden auf der Fahrerseite oder solche, die größer als eine 2-Euro-Münze sind, führen immer zu einem kompletten Austausch der Scheibe, da sie sowohl die Sicht und als auch die Fahrsicherheit stark beeinträchtigen können. Wird die gesamte Frontscheibe ausgetauscht werden die Kosten im Rahmen einer Teilkaskoversicherung von der Versicherung übernommen. Der Versicherte muss lediglich eine geringe Summe zuzahlen. Im Gegensatz dazu entstehen bei Glasreparaturen an der Windschutz- oder anderen Scheiben für einen Teilkasko-Versicherten keine Kosten. Weitere Informationen unter www.itzehoer.de.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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