Infektionsschutzgesetz angepasst
3G-Regel im ÖPNV gilt in Ferienzeit auch für Schüler

Foto: © sabthai - stock.adobe.com

Region (kn) Schülerinnen und Schüler brauchen für die Fahrt mit dem ÖPNV in allen Schulferien künftig
einen gültigen 3G-Nachweis. Das besagt die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) im §28b Absatz 5. Wer mit Bus und Bahn im KVV-Gebiet unterwegs ist, für den gilt
diese Regel dementsprechend ebenso wie in gesamten ÖPNV in Deutschland. Mit Beginn
der Weihnachtsferien müssen Schülerinnen und Schüler oder deren erwachsene Begleitung
demnach bei der Fahrt mit Bus und Bahn wie alle anderen Fahrgäste mit den entsprechend
gültigen Dokumenten nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.
Testzertifikate aus Testzentren sind 24 Stunden gültig.

Kinder bis sieben Jahre ausgenommen

Kinder bis sieben Jahre, die noch nicht in die Schule gehen, sind weiterhin an jedem Tag von
der 3G-Regel ausgenommen. Mit Start der Schulzeit gilt nach aktuellem Stand dann auch
wieder die Ausnahme von der 3G-Regel für alle Schülerinnen und Schüler, weil der Gesetzgeber
davon ausgeht, dass regelmäßige Testungen der Kinder und Jugendlichen stattfinden. Diese sollten möglichst einen Schülerausweis vorzeigen können.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.