Hinweis des Gesundheitsamtes
Anregungen und Vorschläge zu Badegewässern jetzt vorbringen

Foto: Jeremy Bishop - stock.adobe.com

Region (enz) Gemäß der Badegewässer-Verordnung können sich die Bürger bei der Erstellung, Überprüfung oder Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden Badegewässer beteiligen. Entsprechende Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden nehmen die Gemeinden oder das Landratsamt entgegen – dort das Gesundheitsamt oder die Untere Wasserbehörde. Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts liegt seit vielen Jahren nur der Tiefe See in Maulbronn als zu überwachendes Badegewässer. Er wird während der Badesaison regelmäßig alle zwei Wochen mikrobiologisch überwacht.

Ansprechpartner für Bürger sind Rathäuser

Die Fließgewässer im Enzkreis und in Pforzheim eignen sich aus hygienischen Gründen nicht, um als Badegewässer ausgewiesen zu werden. Erste Ansprechpartner für die Bürger sind die Rathäuser. Bei Fragen zur Gesundheit oder zur Überwachung der Wasserqualität gibt das Gesundheitsamt unter Telefon 07231 308-9657 oder per E-Mail an Gesundheitsamt@enzkreis.de gerne weitere Auskünfte. Informationen zu Badegewässern auch außerhalb des Enzkreises finden sich in der Badegewässerkarte Baden-Württemberg unter der Internetadresse www.lubw.baden-wuerttemberg.de.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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