Zusätzliche Impftermine sind bereits buchbar
Auch Personen aus Altersgruppe zwischen 18 und 64 Jahren sind jetzt impfberechtigt

Zusätzlich zu den bisher Impfberechtigten der ersten Priorität können in Baden-Württemberg nun weitere Menschen gegen das Corona-Virus geimpft werden, die bislang zur zweiten Priorität gehörten | Foto: Freedomz - stock.adobe.com
  • Zusätzlich zu den bisher Impfberechtigten der ersten Priorität können in Baden-Württemberg nun weitere Menschen gegen das Corona-Virus geimpft werden, die bislang zur zweiten Priorität gehörten
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Region (kn) Zusätzlich zu den bisher Impfberechtigten der ersten Priorität können in Baden-Württemberg nun weitere Menschen gegen das Corona-Virus geimpft werden, die bislang zur zweiten Priorität gehörten. In Baden-Württemberg wurde dieser Kreis aktuell auch auf die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher ausgeweitet. Möglich wurde dies, nachdem jetzt auch der Impfstoff Astra Zeneca zur Verfügung steht, der für die Altersgruppe der 18 bis 64-Jährigen zugelassen ist. Ab 1. März geht es in den beiden Kreisimpfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld los. In einem ersten Schritt wird die Zahl der Impfungen jeweils von etwa 160 auf rund 400 pro Tag mehr als verdoppelt und ab 15. März werden die beiden Zentren dann an allen Tagen der Woche in Betrieb sein und zudem im Zweischichtbetrieb zu ausgeweiteten Öffnungszeiten arbeiten.

Termine können über das Portal www.impfterminservice.de oder über die Rufnummer 116 117 vereinbart werden. Die Terminvergabe ist allerdings bereits angelaufen, und seit Freischaltung am Dienstag, 23. Februar, um 10 Uhr sind beim KIZ Heidelsheim für die ersten zwölf Betriebstage bereits nahezu alle buchbaren Termine vergeben und in Sulzfeld die Hälfte. Neue Termine werden laut Landratsamt (LRA) Karlsruhe aber regelmäßig eingestellt. Bei der Terminbuchung über die Onlineplattform ist laut LRA zu beachten: Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Die genannten Gruppen sind aber ab sofort berechtigt, einen Termin zu vereinbaren. Die so gebuchten Termine sind gültig, die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren. Als Nachweis dient eine Bescheinigung, die unter www.landkreis-karlsruhe.de/einrichtungsbescheinigung und für den Bereich der Schulen und in der Kinderbetreuung Beschäftigten unter www.landkreis-karlsruhe.de/schulbescheinigung heruntergeladen werden kann.

Ein Überblick über die Impfberechtigten aus der Gruppe der 18 bis 64-jährigen:

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen:
  1. Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer
  2. Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt,
  3. Abstrichzentren mit Patientenkontakt,
  4. Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt
  5. Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern,
  6. Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie,
  7. Personal in der stationären Suchtbehandlung bzw. -rehabilitation.
  8. Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind zum Beispiel auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an SBBZ, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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