Lüftungs- und Filteranlagen zur Verminderung der Virenlast
Bereits jetzt sind Förderungen durch Bund und Land möglich

Region. Die kalte Jahreszeit hat begonnen und das öffentliche Leben wird nun nicht mehr vorrangig im Freien stattfinden können. Für geschlossene Räumlichkeiten wie Büros, Produktionshallen, Läden, Arztpraxen, Gaststätten, Hotels, Veranstaltungsräume, Sportstätten, Wohnräume könnten mobile Luftreinigungsgeräte oder nachgerüstete Lüftungsanlagen mit Filtern und Dekontaminationseinrichtungen ein wirkungsvolles Mittel gegen das Coronavirus sein. Mehrere wissenschaftliche Studien belegen, dass das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen auf diese Weise stark reduziert werden kann. Die Technologie dazu ist hier bei uns im Land vorhanden und verfügbar.

Klarheit für Investitionen

Was derzeit noch fehlt, sind Empfehlungen oder ein Leitfaden für kaufinteressierte Unternehmen, Kommunen oder Privatpersonen, um sich in den technischen Spezifikationen der einzelnen Geräte und Angebote zurechtzufinden. „Ich begrüße daher ausdrücklich, dass sich die Landesregierung auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion dazu entschlossen hat, Klarheit für Investitionen in Luftreinigungsgeräte oder den Umbau bestehender Lüftungsanlagen zu schaffen“, so Joachim Kößler, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Bretten. „Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium wird mit seiner Healthy Air Initiative für 1,5 Millionen Euro spezielle Beratungszentren einrichten, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zeigen sollen, wie durch technische Lösungen eine effektive Raumlüftung erreicht werden kann. Ergänzend dazu soll es eine Studie zur Effizienz von mobilen Luftreinigern geben, die als Faktengrundlage für gesicherte Empfehlungen in der Praxis dienen soll“, führte Kößler weiter aus.

Förderungen für Raumluft-Filteranlagen möglich

Bereits jetzt sind Förderungen für Raumluft-Filteranlagen im Einsatz gegen Corona möglich. Im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes können von Unternehmen Zuschüsse für Einbau solcher Anlagen als Hygienemaßnahme beantragt werden. Außerdem fördert das Bundeswirtschaftsministerium über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten mit einem Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2024. Antragsberechtigt sind hier unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie Unternehmen und Einrichtungen, die mehrheitlich von öffentlichen Trägern finanziert werden.

Diese Maßnahmen sind zwar keineswegs die Lösung der Corona-Krise, sie tragen aber als zusätzlicher Faktor dazu bei, dass wir besser durch die kalte Jahreszeit kommen können, indem wir die weiterhin notwendigen AHA-Maßnahmen (Abstand, Hygiene, , Alltagsmasken) gezielt unterstützen – mit Lüftungstechnologie aus dem Innovationsland Nr. 1 Baden-Württemberg.

Autor:

Joachim Kößler aus Bretten

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