100.000 Euro für Einzelhandel und Gastronomie
Bretten beschließt kommunales Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen
Bretten (kn) Die Stadt Bretten hat ein eigenes Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmen und zudem einen kommunalen Hilfsfonds für den innerstädtischen Einzelhandel, die Hotellerie und die Gastronomie beschlossen. Auch die Stadtteile sollen profitieren. Der Hilfsfonds wurde mit 100.000 Euro ausgestattet. Im Einzelfall können in Ergänzung zur Landesförderung einmalig weitere 3.000 Euro ausbezahlt werden.
"Situation ist dramatisch"
"Die Situation für viele Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen in unserer Stadt ist dramatisch", so Oberbürgermeister Martin Wolff. Für viele, vor allem kleinere Betriebe, wirkten die Beschränkungen aufgrund der Pandemie wirtschaftlich existenzbedrohend. "Bund und Land sorgen in dieser Phase mit umfangreichen Hilfsmaßnahmen für die dringend benötigte finanzielle Unterstützung. Die Liquiditätsprobleme sind jedoch teilweise so gravierend, dass die Bundes- und Landesprogramme nicht ausreichen", erklärt Wolff.
Miete wird um 50 Prozent erlassen
Die Stadt Bretten habe daher in Ergänzung zu den bestehenden Bundes- und Landesprogrammen ein eigenes, zusätzliches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen geschnürt. Dabei liege ein besonderer Fokus auf dem innerstädtischen Einzelhandel und der Gastronomie. Das städtische Unterstützungspaket besteht aus Steuererleichterungen, Mieterleichterungen und einem kommunalen Hilfsfonds. "Wir werden die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen mit konkreten steuerlichen Hilfsmaßnahmen in den Bereichen Stundung von Steuerzahlungen und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen unterstützen und gerade bei Stundungsanträgen für die Gewerbesteuer großzügig und unbürokratisch agieren", betonte der Brettener Schultes. "Des Weiteren werden wir in unserer Eigenschaft als Vermieter von Gewerberäumen unseren Mietern, die aufgrund der Corona-Verordnung ihre Betriebe schließen müssen, während dieser Zeit die Miete um 50 Prozent erlassen sowie die weiteren Zahlungen vorübergehend aussetzen."
Fairer Lastenausgleich zwischen Vermieter und Mieter
Mehrere Mieter seien mit Stundungsanträgen, teilweise mit Verzichtsforderungen, bereits an die Stadt herangetreten, so Wirtschaftsförderer Frank Bohmüller. Für viele Unternehmen, gerade im Einzelhandel, stellten die Mietkosten als laufende Fixkosten einen immensen Kostenfaktor dar, der durch den Wegfall der Einnahmequellen kaum zu stemmen sei, so Bohmüller weiter. "Für uns als Vermieter ist es wichtig, einen fairen, angemessenen Lastenausgleich zwischen Vermieter und Mieter zu finden und zudem unseren Mietern die zwingend notwendige Unterstützung zukommen zu lassen."
Hilfsfonds für die Einzelhandels- und Hotelleriebetriebe
Des Weiteren legt die Stadt einen eigenen, kommunalen Hilfsfonds für die Einzelhandels- und Hotelleriebetriebe in der zentralen Innenstadt sowie die Gastronomie in der Gesamtstadt auf. Dabei schlage Bretten einen Sonderweg ein. "Selbst bundesweit gibt es nur wenige Kommunen, die eigene Förderprogramme in der Corona-Krise verabschieden", erläutert Wolff. Und weiter: "Gerade für viele kleine Einzelhändler unserer Innenstadt waren die Rahmenbedingungen bereits vor der Corona-Krise schwierig. Die aktuellen Entwicklungen können nunmehr existenzbedrohend sein."
Einzelhändler im Stadtzentrum unterstützen
Daher wolle man die Einzelhändler im Stadtzentrum unterstützen, soweit die Förderungen nach den Bundes- und Landesprogrammen nicht ausreichten. Das Gleiche gelte für die Gastronomiebetriebe. Ebenfalls eingeschlossen in den Kreis der Antragsberechtigten, sind die kleineren Beherbergungsbetriebe im Stadtkern. "Die Erhaltung der Infrastruktur, der Vielfalt und der Lebensfähigkeit unserer zentralen Innenstadt nach der Krise sind für uns von elementarer Bedeutung", so OB Wolff.
Fördermöglichkeiten auch für alle Stadtteile
Zudem würden die Fördermöglichkeiten auch für alle Stadtteile gelten. In den Stadtteilen sei die Erhaltung der Nah- und Grundversorgung ohnehin eine besonders wichtige Aufgabe. "Daher haben wir auch die Stadtteile in das Fördergebiet des Hilfsfonds mit aufgenommen. Für Gastronomiebetriebe bezieht sich das Fördergebiet sogar auf die Gesamtstadt Brettens. Diese Regelung war der Mehrheit des Gemeinderats wichtig, da die vorhandene dezentrale Versorgungsstruktur in der Gastronomie für die Stadt sehr wichtig ist", sagt Wolff. Der kommunale Hilfsfonds der Stadt Bretten wurde mit 100.000 Euro ausgestattet. Im Einzelfall können in Ergänzung zur Landesförderung einmalig weitere 3.000 Euro ausbezahlt werden. "Uns ist natürlich bewusst, dass es sich hierbei nur um Kleinbeträge handelt. Aber es geht um ein Bündel von Maßnahmen auf allen Ebenen, die unseren Unternehmen helfen sollen und um ein Zusammenwirken von Bund, Land, Kommune und den Betroffenen", sagt Wolff abschließend. Die Antragsformulare zum Hilfsfonds werden ab 16. April, auf der Homepage der Stadt Bretten eingestellt.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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