Zahl der Wohnberechtigten steigt
Bretten verlängert Förderung von sozialem Wohnraum

Die neu gebauten Sozialwohnungen im Wannenweg. | Foto: kuna
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Bretten (kuna) In Bretten gibt es seit 2019 eine städtische Förderung für Sozialwohnungen. Diese wird nun mit einer Neufassung verlängert. Dem stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend, 18. April, bei zwei Enthaltungen zu. Die bisherige Miet- und Belegungsbindung erhöht sich damit von 15 auf 25 Jahre.

"Riesiger Bedarf an gefördertem Wohnraum"

Frank Bohmüller, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, stellte den Gemeinderäten die Sachlage vor. Demnach gibt es in Bretten derzeit 205 Sozialwohnungen. 175 davon seien im Eigentum der Städtischen Wohnungsbau GmbH. "Es gibt einen riesigen Bedarf an gefördertem Wohnraum", erklärte Bohmüller. Das zeigt auch ein Blick auf die Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine (WBS). Diese hat sich laut Sitzungsvorlage im Zeitraum von 2017 bis 2022 versiebenfacht. 214 solcher Scheine wurden demnach im vergangenen Jahr ausgestellt. Auf der Warteliste der Städtischen Wohnungsbau stehen derzeit außerdem 288 Wohnungssuchende.

"Keine schwierige Klientel"

Bohmüller räumte zugleich mit einem weit verbreiteten Vorurteil auf. "Es handelt sich hierbei um keine schwierige Klientel", meinte er. Immerhin liege die Einkommensgrenze für einen WBS bei 52.700 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. "Aus meiner Sicht handelt es sich um ganz konventionellen Wohnungsbau", meinte Bohmüller daher. Dieser dürfe allerdings nicht alleine von der Städtischen Wohnungsbau geleistet werden.

20 Prozent für sozialen Wohnraum bei Neubauten

Um dem fehlenden Wohnraum entgegenzuwirken, gelten in Bretten laut Bohmüller baulandpolitische Grundsätze. Diese verpflichten Investoren dazu, bei Neubauprojekten mindestens 20 Prozent der Fläche für Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen. Die städtische Förderung von 150 Euro pro Quadratmeter soll diese Umsetzung kompensieren. Zuletzt habe die Förderung allerdings nur ein einziger privater Investor für den Neubau von 20 Sozialwohnungen in Anspruch genommen.

"Konnten keine wesentlichen Anreize setzen"

Die städtische Förderung sehe aber auch bereits bezugsfertigen Wohnraum vor. Sollten sich private Vermieter dazu entschließen, ihre Wohnflächen als Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen, werde dies mit 100 Euro pro Quadratmeter bezuschusst. In den letzten Jahren habe allerdings nur die Städtische Wohnungsbau diese Fördermittel in Anspruch genommen. „Das Förderprogramm konnte also keine wesentlichen Anreize setzen“, lautete die Schlussfolgerung von Bohmüller.

"Verlängerung auf 25 Jahre ist richtig"

Die Förderung von Sozialwohnungen stieß im Gemeinderat auf breite Zustimmung. „Es ist ein wichtiges Anliegen“, so Joachim Leitz (CDU), „und eine sinnvolle Ergänzung zum Landesförderprogramm.“ Auch Otto Mansdörfer (Grüne) stimmte dem zu und erinnerte daran, dass seine Fraktion bereits 2017 einen Antrag zur Förderung sozialen Wohnsraums gestellt habe. „Die Verlängerung auf 25 Jahre ist richtig“, so Mansdörfer. Er lobte zudem die Verwaltung und meinte: „Der Hebel durch die baulandpolitischen Grundsätze in Bretten wird immer größer.“

"Tropfen auf den heißen Stein"

Edgar Schlotterbeck (SPD) schloss sich seinen Vorrednern an, gab aber auch zu bedenken: „Die Städtische Wohnungsbau GmbH macht viel. Aber darauf sollte man sich nicht ausruhen. Denn Wohnraum fehlt weiterhin.“ Andreas Laitenberger (AfD) dagegen bezeichnete die Förderung als einen „Topfen auf den heißen Stein“ und die Verlängerung der Belegungsbindung auf 25 Jahre als einen Fehler. Er bewertete sie als eine „Abschreckung“ für Investoren. Nach seiner Erfahrung würden diese eine Wohnung in der Regel nur zehn Jahre halten. Oberbürgermeister Wolff entgegnete dem, dass die Bindung als geförderter Wohnraum auch nach den zehn Jahren bestehen bleibe, egal ob der Investor wechsle.

Autor:

Kathrin Kuna aus Bretten

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