"Biodiversitätsstärkungsgesetz zahnloser Tiger"
BUND und NABU: „Schutz von Streuobstwiesen ernst nehmen“

Das Areal in Gölshausen. | Foto: Fleischer - NABU
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Bretten/Radolfszell (kn) Bei der Pressekonferenz zum Start der Naturschutztage haben die beiden Umweltverbände NABU und BUND in Radolfszell den aus ihrer Sicht "ungebremsten Flächenfraß in Baden-Württemberg und seine Folgen für die Artenvielfalt und das Klima" kritisiert. Besonders unbefriedigend sei der mangelhafte Schutz von Streuobstwiesen. Das sei aus vielen Gründen fatal: "Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum, sie leisten einen großen Beitrag für die Artenvielfalt. Außerdem binden sie CO2 und schützen damit das Klima", so die beiden Verbände.

"6,2 Hektar Fläche werden pro Tag zubetoniert und bebaut"

Jeden Tag, so NABU und BUND weiter, würden in Baden-Württemberg 6,2 Hektar Fläche zubetoniert und bebaut. Immer wieder würden dabei auch Streuobstwiesen zum Opfer der Bautätigkeiten werden, beschreiben die Landesvorsitzenden Sylvia Pilarsky-Grosch (BUND) und Johannes Enssle (NABU). "Dies widerspricht den Zielen der Landesregierung zum Arten- und Klimaschutz sowie zur Erreichung der Netto-Null bis 2035 beim Flächenverbrauch." In den seltensten Fällen entstehe auf den gerodeten Flächen zudem sozialer Wohnungsbau. "Meistens werden Straßen gebaut, die neuen Verkehr verursachen, sowie Gewerbegebiete und Einfamilienhäuser." Für viele Kommunen scheine es offenbar einfacher, auf der grünen Wiese zu planen, als im Innenbereich der Siedlungen nachzuverdichten, so die beiden Landesvorsitzenden.

Ausgleichsmaßnahmen aus Sicht von NABU und BUND nicht wirksam

Die Praxis sei umso brisanter, da der Schutz von Streuobstwiesen ein zentraler Punkt des 2020 verabschiedeten Biodiversitätsstärkungsgesetzes sei. Dessen Paragraph 33a besagt, dass Rodungen von Streuobstwiesen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden dürfen. In diesen Fällen sind Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Das Problem aus Sicht der Umweltverbände: "Es braucht Jahrzehnte, bis ein so artenreicher Lebensraum wie eine gewachsene Streuobstwiese auch nur annähernd wiederhergestellt werden kann. Neu gepflanzte Bäume nehmen zudem nicht so viel Kohlenstoffdioxid aus der Luft auf, wie 50, 60 oder gar 100 Jahre alte Exemplare."

Biodiversitätsstärkungsgesetz "ein zahnloser Tiger"?

"Das Biodiversitätsstärkungsgesetz ist ein zahnloser Tiger, wenn die Landratsämter es nicht so vollziehen, wie es gedacht ist. Dann muss es die Landesregierung nachbessern. Aktuell sind auch verschiedene Gerichtsverfahren anhängig, die hoffentlich zur Klärung beitragen, wie das Gesetz zu interpretieren ist", betont Sylvia Pilarsky-Grosch. Dabei greift Johannes Enssle auch noch einmal den Streit um die Rodung von Streuobstbäumen in Bretten-Gölshausen auf (wir berichteten hier, hier und hier). "Wir erleben in der Praxis, dass Landratsämter Anträge von Kommunen zur Rodung von Streuobstwiesen mehr oder weniger durchwinken und wir als Naturschutzverbände viel zu spät informiert werden", so Enssle. 

"Juristische Mittel einsetzen"

Die Vorsitzenden von NABU und BUND fordern daher unter anderem, die Festschreibung der Beteiligung der Naturschutzverbände am Verfahren für Ausnahmegenehmigungen im Streuobstwiesenschutz und die Entscheidung selbst auf die Regierungspräsidien zu verlagern. "Um der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen, werden die Verbände auch weiterhin von juristischen Mitteln Gebrauch machen", so Pilarsky-Grosch und Enssle unisono.

Das Areal in Gölshausen. | Foto: Fleischer - NABU
Johannes Enssle. | Foto: NABU - Uli Regenscheid
Sylvia Pilarsky-Grosch. | Foto: BUND BW - Frank Müller
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Kraichgau News aus Bretten

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