Ein Jugendgefängnis wird zur Abschiebeeinrichtung
In Pforzheim hat die Abschiebehafteinrichtung in den Räumen der ehemaligen Jugendstrafanstalt ihren Dienst aufgenommen. Im Schnellverfahren wurden dort 21 Haftplätze eingerichtet.
Pforzheim (pm/cris) „Angesichts des hohen Anteils von Flüchtlingen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, ist für eine konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Personen diese Abschiebungshafteinrichtung erforderlich“, sagte der Innenminister von Baden-Württemberg, Reinhold Gall (SPD), jetzt bei der Inbetriebnahme der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim. Die Abschiebehaft sichere dabei die Durchsetzung der Ausreisepflicht, komme aber nur als ultima ratio in Betracht, so Gall. Dieser Umstand zeigt sich schon daran, dass die Anordnung von Abschiebehaft an hohe rechtliche Hürden geknüpft ist. So ist die begründete Annahme, der betroffene Ausländer wolle untertauchen, eine unumstößliche Voraussetzung der Haft.
Abschiebehäftlinge nicht zusammen mit Strafgefangenen
Die Einrichtung des Abschiebegefängnisses in Pforzheim ist die direkte Folge einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dieser hatte beschlossen, dass die gemeinsame Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt nicht zulässig sei. Die Folge für Baden-Württemberg war deutlich: Plötzlich standen keine Plätze für Abschiebehäftlinge mehr zur Verfügung. Das Innenministerium hatte sich dann schließlich auf den Standort Pforzheim als Abschiebegefängnis geeinigt.
21 Haftplätze
„Innerhalb kürzester Zeit wurden in einer ersten Bauphase 21 Abschiebehaftplätze eingerichtet“, betonte Minister Gall. Für den Standort Pforzheim spreche vor allem die gute Verkehrsanbindung an die hauptsächlich für Abschiebungen in Betracht kommenden Flughäfen Stuttgart, Frankfurt und Baden Airpark. Auch habe die vorherige Nutzung als Jugendhaftanstalt für eine Weiternutzung als Abschiebehafteinrichtung gesprochen. Im Vergleich zu einem Neubau habe ein Umbau ungleich schneller bewerkstelligt werden können. „Die Einrichtung ist zunächst auf 21 Haftplätze ausgelegt. Bis zum Frühjahr 2018 wird die Kapazität auf 80 Plätze erhöht. Dafür sind aber noch umfangreichere Umbaumaßnahmen erforderlich“, betont Gall.
„Aus Zellen werden Zimmer“
Beim Umbau der Einrichtung habe laut Innenminister Gall vor allem das Motto: „Aus Zellen werden Zimmer“ gegolten. „Die Untergebrachten sind keine Menschen, die eine Strafe verbüßen. Sie werden in Haft genommen, um ihre Abschiebung sicherzustellen, nachdem sie ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen.“ Deshalb sei beim Umbau das Ziel gewesen, den Gefängnischarakter durch bauliche Veränderungen soweit wie möglich zu minimieren, ohne dabei Sicherheitsbelange zu vernachlässigen. „Wenn Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen, dann dürfen die Menschen sich außerhalb der Nachtruhe in der Einrichtung frei bewegen, Besuche empfangen, Zeitungen beziehen, Fernsehen, Radio hören, telefonieren sowie das Internet nutzen, Post und Geschenke erhalten, selbst kochen und eigene Kleidung tragen“, betont Gall.
Bisher 740 Abschiebungen in 2016
Im Jahr 2016 wurden bislang 740 ausreisepflichtige Ausländer aus Baden-Württemberg abgeschoben (Stand: 30. März 2016). Im Jahr 2015 waren es insgesamt 2.449 Personen, im Jahr 2014 1.211.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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