Frage- und Antwortservice der BBV zum Anbieterwechsel

Die BBV hat einen Frage- und Antwortservice zum Anbieterwechsel eingerichtet. Fallstricke lauern oft bei Detailfragen bei der Rufnummernmitnahme und Fristen.

Bretten (tf) Die Bauarbeiten für das Glasfasernetz der BBV laufen in Ruit und Sprantal auf vollen Touren. In zwei, drei Monaten können die ersten Kunden ans Netz gehen, wenn alles glatt läuft. Gerade beim Übergang vom alten zum neuen Anbieter lauern trotz eindeutiger Vorgaben seitens des Gesetzgebers und der Bundesnetzagentur an der einen oder anderen Stelle Fallstricke, die Privat- und Geschäftskunden unbedingt beachten sollten und manchmal leider übersehen. Im ungünstigen Fall kann sich dabei ein bestehender alter Vertrag noch einmal um ein Jahr verlängern, bevor man an das Netz der Zukunft angeschlossen werden kann.

Fragen und Antworten zu häufigen Fällen

Die BBV hat daher auf ihrer Webseite unter bbv-deutschland.de/rhein-neckar/portierungen-und-bbv-dsl eine eigene Rubrik mit Fragen und Antworten zu den allerhäufigsten Fällen im Zusammenhang mit der Übernahme des Anschlusses durch den Glasfasernetzbetreiber eingerichtet. Die derzeit am meisten gestellten Fragen beziehen sich auf den Übergang vom alten Internet- und Telefonieanbieter auf das BBV-Netz, Fristen und vor allem auch die Übernahme der alten Telefonnummern.

Rechtzeitig Anbieterwechsel erteilen

Normalerweise sollte der Übergang vom alten Netzbetreiber zur BBV sehr einfach von statten gehen. Dies setzt voraus, dass der Privat- oder Geschäftskunde der BBV rechtzeitig vor dem Anschluss an das neue Netz einen sogenannten Anbieterwechsel- beziehungsweise Portierungsauftrag erteilt hat, damit das Unternehmen den bestehenden Vertrag mit Ihrem Altanbieter fristgerecht kündigen können. Dann übernimmt die BBV im Rahmen des Wechselservice alle nötigen Schritte. Besonders wichtig ist das korrekte Ausfüllen dieses Antrags. Dies betrifft vor allem die Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Straße, da der alte Anbieter den Antrag sonst zurückweist und der bisherige Vertrag weiterläuft. Die BBV weist zudem darauf hin, dass kein Telefoniekunde den Vertrag beim alten Anbieter selber kündigen sollte. In diesem Fall besteht so gut wie gar keine Möglichkeit die alte Telefonnummer zum neuen Anbieter mitzunehmen. Andere Fragen befassen sich mit dem Zeitpunkt des Anschlusses an das Glasfasernetz und geben wertvolle Hinweise und Ratschläge für die Übergangszeit.

Mehr zum Thema lesen Sie auf unserer Themenseite Glasfaser

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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