Enzkreis und Stadt Pforzheim wollen Entscheidung des Verwaltungsgerichts prüfen
Gericht hatte Bedenken wegen der verschäften Regelungen

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Enzkreis/Pforzheim (enz) Die Zahlen steigen. Der Enzkreis liegt den vierten Tag in Folge über dem kritischen Wert von 200 Neuinfektionen in sieben Tagen, die Stadt Pforzheim über 300, und sowohl im Kreis als auch in der Stadt wird auf strengere Regeln gewartet. Diese aber werden entgegen der Planung am Donnerstag nicht mehr erlassen – weder für den Kreis noch für die Stadt, teilt das Landratsamt Enzkreis mit. Für Pforzheim hatte das Sozialministerium der Stadt bereits verschärfende Regeln angekündigt.

Eilanträge gegen Verordnung des Gesundheitsamts Enzkreis

Der Hintergrund seien mehrere Eilanträge gegen die Verordnung, die das Gesundheitsamt des Enzkreises am 4. Dezember für die Stadt Pforzheim erlassen hat. „Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat uns heute Abend überraschend über eine aktuelle Entscheidung dazu informiert“, sagt Erster Landesbeamter Wolfgang Herz. „Das VG hat in seiner Entscheidung nicht die Inhalte in Frage gestellt, sondern die Praxis, Maßnahmen wie die für Pforzheim oder – geplant – den Enzkreis im Wege von Allgemeinverfügungen zu erlassen“, sagt Herz. Die sehr ausführliche Begründung müsse zunächst bewertet werden und danach auch noch einmal mit dem Sozialministerium gesprochen werden. „Es macht keinen Sinn, für den Enzkreis eine praktisch identische Verfügung zu erlassen wie die, die dem Gericht zur Entscheidung vorlag und bei der das Gericht doch deutliche Bedenken hatte“, so Herz. Genauso verhalte es sich aus seiner Sicht mit einer vorgesehenen Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet. Prinzipiell sei das Land gefordert, sehr schnell eine neue Corona-Verordnung zu erlassen.

Einschränkungen müssen vor Gericht Bestand haben

Dem schließt sich Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch an: Er hatte zwar schärfere Regeln eingefordert, „aber die müssen natürlich dann auch vollziehbar sein“, wie das Stadtoberhaupt sagt. Ein hin und her sei dem Bürger jedenfalls nicht zu vermitteln: „Solche gravierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Ausgangsbeschränkungen müssen natürlich vor Gericht Bestand haben, das ist Teil unseres Rechtsstaats.“

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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